Alimentenvermittlung
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Kinderalimente nicht bezahlt, hilft die Alimentenvermittlung der Stadt Biel weiter. Sie leistet Inkassohilfe und bevorschusst Unterhaltsbeiträge, sofern eine Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Inkassohilfe und Bevorschussung
Wenn Sie eine Unterhaltsvereinbarung haben und ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin die Unterhaltsbeiträge nicht bezahlt, hilft Ihnen die Alimentenvermittlung der Stadt Biel, damit Sie zu dem Ihnen zustehenden Geld kommen. Sie können einen Antrag auf Inkassohilfe oder auf Bevorschussung der geschuldeten Unterhaltsbeiträge stellen. Die gleiche Möglichkeit haben volljährige Kinder eines unterhaltspflichtigen Elternteils. Auf Antrag leistet die Alimentenvermittlung auch Inkassohilfe, wenn die Unterhaltszahlungen für die Zeit nach der Scheidung ausbleiben.
Eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen ist nicht in jedem Fall möglich. Sie ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des unterhaltsberechtigten Elternteils sowie der Haushaltsgrösse. Die Alimentenvermittlung nimmt die entsprechenden Berechnungen vor. Ihr Entscheid ist maximal ein Jahr gültig, anschliessend muss der Antrag auf Bevorschussung erneut gestellt werden.
Ablauf
Jeder Elternteil ist verpflichtet, für die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder aufzukommen. Bei einer Scheidung oder einer gerichtlichen Trennung werden im Entscheid die Unterhaltsbeiträge festgelegt. Der Elternteil, der nicht die Obhut der Kinder hat, ist unterhaltspflichtig und muss dem unterhaltsberechtigten Elternteil Kinderalimente bezahlen.
Nach erfolgter Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung (Absender: alimentenvermittlung-soz@biel-bienne.ch).
Die Bearbeitung des Antrags dauert ein bis zwei Monate. Bei einem positiven Entscheid werden die Alimente rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht worden ist, ausbezahlt.
Erforderliche Unterlagen/Angaben
Hier finden Sie einige Hinweise zu den Dokumenten, die wir zur Bearbeitung des Antrags benötigen.
- Das letzte gültige Urteil, in dem die Höhe des Unterhaltsbeitrags festgelegt wurde
- Ihre letzte Steuerveranlagungsverfügung
- Falls Sie an der Quelle besteuert werden, übermitteln Sie uns bitte die letzten 12 Lohnabrechnungen
- Den Lehrvertrag oder die Ausbildungsbestätigung der Schule
- Eine Kopie Ihrer Bank- oder Postkarte oder die IBAN-Nummer Ihres Kontos
- Eine genaue Abrechnung über allfällige ausstehende Alimente
Beratung und nützliche Informationen
Ab dem 1. Januar 2023 wird die Abteilung Soziales für die Alimenten-Bevorschussung und das Alimenten-Inkasso zuständig sein. Schon heute ist die Abteilung Soziales für das Inkasso von Unterhaltszahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe verantwortlich. Es ist daher sinnvoll, dass der gesamte Aufgabenbereich bei der Abteilung Soziales konzentriert wird. Sie verfügt über das nötige Fachwissen und die Infrastruktur.
Die Alimentenberechtigten und -pflichtigen haben somit ab 1. Januar 2023 neue Kontaktpersonen.
Kontaktdaten bei Fragen oder Auskünften:
Alimentenvermittlung der Abteilung Soziales
Alexander-Schöni-Strasse 14, 2501 Biel
032 326 19 11
alimentenvermittlung-soz@biel-bienne.ch
Öffnungszeiten:
MO–FR: 8.30–11.30 Uhr, 13.30–16.00 Uhr
DO: 8.30–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
Die Bearbeitung des Antrags dauert ein bis zwei Monate. Bei einem positiven Entscheid werden die Alimente rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht worden ist, ausbezahlt.
Unter «Erforderliche Unterlagen/Angaben» erfahren Sie, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen.