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Behindertenparkkarte

Behindertenparkkarten können von Behinderten und Personen, welche regelmässig Behinderte transportieren, kostenfrei bezogen werden.

Wo können Sie eine «Behindertenparkkarte» beziehen?

Beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA des Kantons Bern -
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Parkkarte für gehbehinderte Personen erhalten

Wer kann eine «Behindertenparkkarte» beziehen?

  • Behinderte und Personen, die regelmässig Behinderte transportieren.

Wo können Sie mit der «Behindertenparkkarte» parkieren?

  • Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
  • Abstellen des Fahrzeugs im Parkverbot bis zu 2 Stunden, mit Parkscheibe.

Wie lange ist die «Behindertenparkkarte» gültig?

  • Das Erneuerungsgesuch ist einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit beim Strassenverkehrsamt des Kantons Bern einzureichen.
  • Das Vorlegen eines aktuellen Arztzeugnisses bleibt vorbehalten.

Wieviel kostet die «Behindertenparkkarte»?

  • Die Parkkarte wird kostenlos abgegeben.

Parkplätze in Biel: ab S. 6 - Merkblatt für Personen mit Behinderungen [pdf, 497 KB]

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