Behindertenparkkarte
Behindertenparkkarten können von Behinderten und Personen, welche regelmässig Behinderte transportieren, kostenfrei bezogen werden.
Wo können Sie eine «Behindertenparkkarte» beziehen?
Beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA des Kantons Bern -
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Parkkarte für gehbehinderte Personen erhalten
Wer kann eine «Behindertenparkkarte» beziehen?
- Behinderte und Personen, die regelmässig Behinderte transportieren.
Wo können Sie mit der «Behindertenparkkarte» parkieren?
- Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
- Abstellen des Fahrzeugs im Parkverbot bis zu 2 Stunden, mit Parkscheibe.
Wie lange ist die «Behindertenparkkarte» gültig?
- Das Erneuerungsgesuch ist einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit beim Strassenverkehrsamt des Kantons Bern einzureichen.
- Das Vorlegen eines aktuellen Arztzeugnisses bleibt vorbehalten.
Wieviel kostet die «Behindertenparkkarte»?
- Die Parkkarte wird kostenlos abgegeben.
Parkplätze in Biel: ab S. 6 - Merkblatt für Personen mit Behinderungen [pdf, 497 KB]