Bereich Migration
Der Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdienste ist mit dem Vollzug des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) betraut und setzt die eidgenössische und kantonale Einwanderungsgesetzgebung um, wobei sie insbesondere die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern regelt.
In Biel wohnen Menschen aus 140 verschiedenen Nationen. Der Bereich Migration ist die erste Anlaufstelle für Ausländerinnen und Ausländer, die nach Biel ziehen, hier wohnen, studieren und arbeiten möchten.
Formulare und Merkblätter
Die Formulare und Merkblätter zur Anmeldung von Zuzug, Familiennachzug, Umzug, Wegzug, Umwandlung oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung finden Sie auf der Seite Formulare und Merkblätter Migration.
Anmelden, Abmelden und Adresse ändern
Informationen, wie Sie sich an- und abmelden oder wie Sie Ihre Adresse ändern können und welche Bestimmungen dafür gelten, finden Sie auf der Seite Informationen über den Zuzug, Umzug oder Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern.
Studieren in Biel
Sie sind eine ausländische Studentin oder ein ausländischer Student und möchten in Biel wohnen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Ausländische Studierende.
Familiennachzug
Sie leben in Biel und möchten Ihre Familienangehörigen (Kinder, Ehemann, Ehefrau, Eltern) aus dem Ausland in die Schweiz holen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Familiennachzug.
Ausweisverlängerungen B, C und L
HINWEIS: Aufgrund der anhaltend grossen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung und Verlängerung von Ausländerausweisen kommen.
Sie haben die Möglichkeit eine Bestätigung über das hängige Bewilligungsverfahren per Post oder per E-Mail anzufordern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Ausweisverlängerungen.
Umwandlung Ausweis B in Ausweis C
Möchten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (B) in eine Niederlassungsbewilligung (C) umwandeln? Hier finden Sie weitere Informationen zur Umwandlung von Ausweis B in Ausweis C.
Umwandlung Ausweis F in Ausweis B
Sind Sie im Besitz eines Ausweises F (vorläufig aufgenommene Person), können Sie im Rahmen von Art. 84 Abs. 5 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) (Härtefall) eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen, sofern Sie sich in den letzten fünf Jahren in der Schweiz aufgehalten haben. Hier finden Sie weitere Informationen zur Umwandlung von Ausweis F in Ausweis B.
Fachstelle Integration
Für Migrantinnen und Migranten bietet die Fachstelle Integration der Stadt Biel verschiedene Integrations- und Informationsangebote. Sie berät kostenlos neuzugezogene Ausländerinnen und Ausländer sowie die ständige Wohnbevölkerung in Fragen der Integration. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Beratung & Information Berner Jura, Seeland, Biel.