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Bestattungswald Friedhof Madretsch

Neben den Grabtypen Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Wiesengrab, Nischen sowie Kolumbarium (Pavillon mit Urnenwand) steht auch der Bestattungswald zur Auswahl. Die Beisetzung der Asche (ohne Urne/Gefäss) des Verstorbenen erfolgt dabei auf dem östlich an den Friedhof Madretsch angrenzenden Waldgrundstück.

  • 1 von 3: Der Wald als Ort der letzten Ruhe.
  • 2 von 3: Gedenkstätte mit Erinnerungstafel.
  • 3 von 3: Der Bestattungswald ist in acht Sektoren eingeteilt.

Im Wald werden keine Abdankungsfeiern durchgeführt. Beisetzungen im kleinen Personenkreis sind zulässig.

Die Grabstätte ist über die Waldwege zugänglich und wird vom Friedhofpersonal nicht gepflegt. Pro Grabeinheit können innerhalb von 10 Jahren 2 Aschenbeisetzungen erfolgen. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre.

Grabmal

An den Standorten von Bestattungen im Wald dürfen keine Grabmale oder Tafeln angebracht, kein Grabschmuck (Blumen, Kerzen, Bilder, etc.) aufgestellt oder hingelegt, keine Begehungswege oder Ruhebänke erstellt sowie keine Terrainveränderungen vorgenommen werden.

Das Areal darf nicht abgesperrt und nicht gekennzeichnet werden. Die Waldwege dürfen nicht mit Motorfahrzeugen befahren werden.

Angrenzend an den Bestattungswald besteht ein Platz mit einer Erinnerungstafel. Darauf werden die Schilder mit den Namen der im Bestattungswald beigesetzten Verstorbenen angebracht. Im Bereich der Erinnerungstafel wird den Angehörigen die Möglichkeit geboten, allfälligen Grabschmuck (Blumen, Kerzen etc) aufzustellen.

Als Inschrift werden auf dem Namensschild in fixer Grösse Vor- und Nachname eingraviert, dazu das Geburts- und das Sterbejahr.

Das Namensschild ist für die Dauer von 25 Jahren Eigentum der Familie und bleibt an der Erinnerungstafel. Bei der Aufhebung des Grabes (die Asche bleibt im Wald) kann über das Namensschild verfügt werden. Wird dieses nicht beansprucht oder kann die Friedhofsverwaltung mangels gültiger Adresse keine Hinterbliebenen mehr erreichen, wird es entfernt.

Aschenbeisetzung

Im Bestattungswald wird nur die Asche ohne Urne (auch nicht biologisch abbaubar) beigesetzt.

Das Ausbringen oder Verstreuen von Kremationsasche ist auf 2 Einheiten pro Are (10 x 10 m) innerhalb von 10 Jahren beschränkt.

Die Grabstätte, in welcher die Asche beigesetzt wird, wird mit der ausgehobenen Walderde versehen. Die Grabstelle kann innerhalb der Waldparzelle für die vorgesehene Aschenbeisetzung frei gewählt werden.

Es ist nicht möglich, die Asche später in ein anderes Grab beizusetzen, da sie sich mit dem Boden vermischt.

Anlagenunterhalt und Grabpflege

Heutzutage leben Familien meist im ganzen Land verstreut und können sich nicht regelmässig um ein Grab kümmern. Manchmal lassen es auch die eigenen Kräfte nicht mehr zu, sich ausreichend um ein Grab zu kümmern.

Eine klassische Grabgestaltung mit Grabblumen und aufwendigem Grabschmuck ist im Bestattungswald nicht vorgesehen und nicht erlaubt.

Partiell werden Pflegemassnahmen im Wald ausgeführt, wobei die Hinterbliebenen dabei vorgängig informiert werden.

Die Aufwendungen für diesen Unterhalt begleichen Hinterbliebene bei der Beisetzung mit einer Pflegepauschale für die gesamte Ruhezeit.

Das Aufstellen von Gegenständen und Pflanzschalen bei der Erinnerungstafel ist möglich.

Für den Unterhalt von Pflanzschalen und Vasen sind die Hinterbliebenen zuständig. Verwelkte Blumen oder Schalen werden durch das Friedhofspersonal abgeräumt und entsorgt.

Kosten

Bezeichnung Preise für Bielerinnen und Bieler Preise für Auswärtige
Administrativer Aufwand 100.00 100.00
Einäscherung 600.00 650.00
Pauschale für Beisetzung, Namensschild und Waldpflege 3600.00 3600.00
Total Kosten Bestattungswald 4300.00 4350.00

Alle Preisangaben in CHF exkl. Mehrwertsteuer.