Dienstpflicht im Zivilschutz
Ausbildung und Dauer der Schutzdienstpflicht
Die Schutzdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, und dauert 14 Jahre. Maximal sind dabei 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.
Im Kanton Bern gelten folgende Bestimmungen in Bezug auf die Dauer der Aus- und Weiterbildungen:
Ausbildungen | Dauer |
---|---|
Grundausbildung | 10 Ausbildungstage |
Zusatzausbildung/Spezialfunktion | bis zu 19 Ausbildungstage pro Spezialfunktion |
Kaderausbildung Gruppenführer | 10 Ausbildungstage |
Kaderausbildung Zugführer | 15 Ausbildungstage |
Kommandantenkurs | 19 bis 25 Ausbildungstage |
Wiederholungskurs | mind. 3 bis max. 21 Diensttage pro Jahr |
Weiterbildungskurse durch Kanton nach Artikel 52 BZG | Bis zu 5 Ausbildungstage pro Jahr |
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.
Rechte und Pflichten der Schutzdienstleistenden und deren Arbeitgebenden
Alle Informationen über die Rechte und Pflichten der Angehörigen des Zivilschutzes und deren Arbeitgebenden finden Sie auf der Website des Kantons Bern.
Meldepflicht
Sie müssen der Militärverwaltung des Kantons (Kontaktformular) sowie der Zivilschutzstelle Biel/Bienne Regio jede Namens- oder Adressänderung innerhalb von 14 Tagen und einen Auslandaufenthalt oder eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland spätestens zwei Monate vor der Abreise melden.
Kursprogramm
Jahreskursprogramm des Zivilschutzes Biel/Bienne Regio [pdf, 36 KB]
Sie können sich bereits über die für Sie relevanten Kurstermine informieren und diese in Ihrem Kalender vormerken. Die Aufgebote werden mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn verschickt.