Ergänzungsleistungen beziehen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen dabei, die minimalen Lebenskosten von Personen zu decken, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Die Leistungen sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- aus den jährlichen Leistungen (monatliche Auszahlung) und
- der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Monatliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Möchten Sie provisorisch Ihren Anspruch berechnen? Unter dem unten aufgeführten Link können Sie eine anonyme und unverbindliche Berechnung erstellen.
Weitere Informationen vermitteln Ihnen die nachstehenden Merkblätter:
- Merkblatt Nr. 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Merkblatt Nr. 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung
Die Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern :
Krankheits- und Behinderungskosten
Zusätzlich zu den monatlichen Ergänzungsleistungen haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung von ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten. Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht der vergütbaren Kosten sowie weitere wichtige zu beachtende Punkte:
Formulare Privathaushaltshilfe und Transportkosten
Um Ihnen das Abrechnen der Privathaushaltshilfe und der Transportkosten zu erleichtern, stellen wir Ihnen die nachfolgenden Vorlagen zur Verfügung:
Falls sie eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invaliden-Rente, eine Hilflosenentschädigung und gegebenenfalls Ergänzungs- oder Überbrückungsleistungen von der Ausgleichskasse des Kantons Bern beziehen, werden Ihnen diese jeweils am 4. Arbeitstag des Monats ausbezahlt.
Rentenzahlungsplan [pdf, 35 KB]