Navigieren in Biel

Antworten auf Ihre häufigen Fragen rund um die Betreuungsgutscheine

Was ist ein Betreuungsgutschein? Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden? Wie finde ich einen Kita-Platz? Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsgutschein? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Betreuungsgutscheinen.

FAQ - Häufige Fragen rund um die Betreuungsgutscheine

Allgemeine Fragen

Was ist ein Betreuungsgutschein?

Betreuungsgutscheine vergünstigen die Betreuungskosten für die Eltern in allen teilnehmenden Kitas und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern.

Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Betreuungsgutscheine können bei allen teilnehmenden Kitas und Tagesfamilienorganisationen des Kantons Bern eingelöst werden. Bitte erkundigen Sie sich im Familienportal des Kantons Bern, ob Ihre Wunsch-Institution Betreuungsgutscheine entgegennimmt.

Wie finde ich einen Kita-Platz?

Wenden Sie sich direkt an die Kitas oder an den Tageselternverein, für die Sie sich interessieren. Die Institutionen in der Stadt Biel finden Sie in folgender Broschüre Angebote für Eltern von Vorschul- und Schulkinder [pdf, 1.2 MB] und im Familienportal des Kantons Bern.

Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsgutschein?

Die Bedingungen für einen Anspruch auf Betreuungsgutscheine in der Stadt Biel sind:

  • Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in der Stadt Biel
  • Das massgebende Familieneinkommen liegt unter 160'000.00 Franken. Zur Berechnung des Nettoeinkommens siehe Gutscheinrechner - Familienportal des Kantons Bern
  • Sie haben mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation einen Vertrag abgeschlossen und die Kita oder Tagesfamilienorganisation ist zum kantonalen Betreuungsgutscheinsystem zugelassen
  • Ihr Kind ist im Alter zwischen 3 Monaten und Kindergarteneintritt; für Ausnahmen (z.B. unregelmässige Arbeitszeiten, besondere Bedürfnisse des Kindes) kontaktieren Sie bitte 032 326 14 77 oder bg@biel-bienne.ch
  • Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sind erwerbstätig und der gemeinsame Beschäftigungsgrad ergibt zusammengerechnet mindestens 120 %; für Alleinerziehende gilt ein Beschäftigungsgrad von mindestens 20 %

Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind:

  • Arbeitssuche im Rahmen der Vermittlungsfähigkeit
  • Ausbildung der Sekundarstufe II und berufsorientierte Ausbildungen oder Weiterbildungen
  • Einschränkung der Betreuungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
  • Teilnahme an qualifizierenden Integrations- und Beschäftigungsprogrammen
  • Fachstellenbestätigung für das Kind aufgrund einer sozialen (max. 60 %) oder sprachlichen Förderung (40 %) - siehe Wo werden Fachstellenbestätigungen ausgestellt?

Fragen zum Gesuch

Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?

  1. Einen zugesicherten Kita-Platz haben
    Die Kita muss dem kantonalen System der Betreuungsgutscheine (kiBon) angeschlossen sein und Ihnen einen freien Kita-Platz zusichern.
     
  2. Ein BE-Login einrichten
    Das kantonale Login für das kiBon ist gleich wie das Login für die digitale Steuererklärung. Für Fragen zur Einrichtung siehe BE-Login.
  3. Einen Betreuungsgutschein bei der Stadt Biel beantragen
    Sie können Ihr Gesuch auf dem Online-Portal kiBon einreichen.
  4. Freigabequittung einsenden

Drucken Sie die Freigabequittung aus, unterschreiben Sie diese und stellen Sie sie uns zu. Per Post, einen Scan per Mail oder persönlich vorbeibringen:  

Stadt Biel
Fachstelle frühe Förderung
Betreuungsgutscheine
Zentralstrasse 60
2501 Biel

bg@biel-bienne.ch

Bitte reichen Sie Ihren Antrag pünktlich und vollständig ein.

Ab wann ist ein Betreuungsgutschein gültig?

Betreuungsgutscheine können grundsätzlich nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr Gesuch daher spätestens im Monat vor dem Betreuungsbeginn ein. Wenn Sie Ihr Gesuch online stellen, gilt das Gesuch als vollständig und eingereicht, sobald uns die unterschriebene Freigabequittung zugestellt wurde und uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie können uns diese per Post oder E-Mail senden oder persönlich vorbeibringen.

Kontaktieren Sie uns bitte bei Unsicherheiten oder Fragen (032 326 14 77 / bg@biel-bienne.ch)

Wie lange sind die Betreuungsgutscheine gültig?

Die Gutscheine sind jeweils frühestens ab 1. August bis maximal zum 31. Juli des Folgejahres während eines Schuljahres gültig. Ein Gutschein kann auch befristet ausgestellt werden, zum Beispiel, wenn eine Ausbildung zeitlich begrenzt ist oder wenn ein Arbeitsvertrag vorzeitig endet.

Wo finde ich Unterstützung für das Ausfüllen des Antrages?

Wenden Sie sich an die QuartierInfos, an Multimondo oder an die Fachstelle Integration, falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages brauchen.

Wo werden Fachstellenbestätigungen ausgestellt?

Wenn Sie vom Sozialdienst oder Asylsozialdienst unterstützt werden, wenden sich in jedem Fall zuerst an die Sozialarbeitenden dieser Dienste für eine Absprache und/oder Fachstellenbestätigung.

Für die sprachliche Förderung von Deutsch und Französisch vor dem Kindergarten wenden Sie sich für eine Fachbestellenbestätigung an diese Stellen:

Für weitere Fachstellenbestätigungen (soziale, entwicklungsbedingte und sprachliche Förderung und für Kinder mit besonderen Bedürfnissen) wenden Sie sich an folgende Stellen:

Finanzielles

Wie hoch sind die Betreuungskosten/Tarife?

Ihre Kita oder der Tageselternverein informiert Sie über die Tarife. Bitte wenden Sie sich direkt an die Betreuungsinstitution, für die Sie sich interessieren.

Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?

Die Höhe des Betreuungsgutscheins ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse im berechnungsrelevanten Jahr
  • Aktuelle Familiengrösse
  • Alter des Kindes
  • Höhe des anspruchsberechtigten Betreuungspensums

Mit dem Gutscheinrechner des Kantons Bern können Sie die ungefähre Höhe des kantonalen Gutscheins ermitteln. Der von Ihnen zu bezahlende Betrag hängt vom Tarif der gewählten Kita ab. Der Betreuungsgutschein vergünstigt lediglich den Tarif der gewählten Kita.

Meine Steuererklärung ist noch nicht fertig. Wie gehe ich vor?

Wenn Ihre Steuererklärung noch nicht fertig ist, können Sie stattdessen den Jahreslohnausweis und die Kontoauszüge sämtlicher in- und ausländischer Bankkonten per 31.12. des berechnungsrelevanten Jahres einreichen sowie, je nach Situation, Belege über den Wert von Liegenschaften, Erbschaften, weiteres steuerbares Vermögen und Belege über allfällige Schulden.

Der Betreuungsgutschein wird dann aufgrund Ihrer Angaben ausgestellt und anhand der definitiven Steuerveranlagung überprüft.

Ich bin quellenbesteuert und habe keine Steuererklärung. Wie erfolgt die Berechnung?

Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden Ihre Jahresnettolöhne sowie 5 % Ihres Nettovermögens (Belege: Kontoauszüge der inländischen und ausländischen Konten und sonstige Vermögensnachweise) mit dem Pauschalabzug für die Familiengrösse verrechnet. Details zur Berechnung finden Sie auf der Seite zum kantonalen Gutscheinrechner.

Muss ich Veränderungen meines Arbeitspensums melden?

Falls sich Ihre Erwerbssituation ändert, muss dies umgehend gemeldet werden, da sich dadurch allenfalls Ihr Gutscheinanspruch verändert. Sollten Sie arbeitslos werden, muss dies auch umgehend gemeldet und mit einer Vermittlungsfähigkeitsbestätigung der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) belegt werden.

Wird das Einkommen und Vermögen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt?

Das Gesuch muss zwingend zu zweit mit dem Partner/ der Partnerin gestellt werden, wenn Sie:

  • In einer Ehe leben
  • In einer eingetragenen Partnerschaft leben
  • In einem Konkubinat leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben
  • Ohne gemeinsame Kinder in einem Konkubinat leben, das länger als zwei Jahre dauert
  • Für das Kind die alleinige Obhut haben und bezüglich möglicher Unterhaltsansprüche keinen rechtskräftigen Unterhaltstitel abschliessen wollen

Das Gesuch muss alleine gestellt werden, wenn Sie die alleinige Obhut haben und:

  • Eine rechtskräftige Unterhaltsvereinbarung vorweisen können. Gemeint sind gerichtlich oder behördlich festgesetzte oder genehmigte Unterhaltsvereinbarungen nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach Ausschöpfung des Rechtsweges
  • Eine rechtskräftige Unterhaltsvereinbarung in Bearbeitung ist
  • Keine rechtskräftige Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen werden kann

Das Gesuch kann alleine oder zu zweit gestellt werden, wenn Sie:

  • Die alternierende Obhut haben

Welche Dokumente muss ich einreichen, um eine Scheidung/Trennung zu belegen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Trennung/Scheidung zu belegen:

  • Amtliches Dokument
  • Aussergerichtliches Dokument, welches von beiden Elternteilen unterschrieben sein muss.

Was muss ich tun, wenn sich mein Einkommen verändert?

Falls im berechnungsrelevanten Jahr Ihr massgebendes Familieneinkommen weniger als 80'000.00 Franken beträgt und das aktuelle massgebende Familieneinkommen um mindestens 20 % tiefer ist, können Sie dies in Ihrem Online-Gesuch via kiBon oder mit dem Formular zur Einkommensverschlechterung (unter Vorgehen für die Eltern) geltend machen.

Die Höhe des Gutscheins wird auf den Folgemonat Ihrer Meldung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen angepasst.

Falls Sie hingegen im laufenden Jahr deutlich höhere Einnahmen haben als im berechnungsrelevanten Jahr, zählen diese erst für die Gutscheinberechnung einer späteren Gesuchperiode.

Fragen zum Betreuungs- und Erwerbspensum

Wird Selbstständigkeit angerechnet?

Ja, eine Selbstständigkeit wird angerechnet. Als Nachweis müssen Sie die Bestätigung der Ausgleichskasse des Kantons Bern sowie Ihre Steuerveranlagungen der letzten drei Jahre und das Formular Bescheinigung zum Arbeitspensum für selbstständige Erwerbspersonen [pdf, 23 KB] ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden:

Fachstelle frühe Förderung
Betreuungsgutscheine
Zentralstrasse 60
2501 Biel
bg@biel-bienne.ch

Gelten Ausbildung oder Arbeitslosigkeit als Erwerbstätigkeit?

Ausbildung: Ja, wenn es sich um eine berufsorientierte Ausbildung im Sinn der Schul-, Ausbildungs- und Berufsbildungsgesetzgebung handelt. Auch die Teilnahme an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm gilt als Erwerbstätigkeit. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Beleg bei (zum Beispiel eine Zulassungsbestätigung).

Arbeitslosigkeit: Ja, sofern Sie bei einer regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) angemeldet sind. Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf Taggelder haben, können Sie sich beim RAV anmelden, sofern Sie eine Arbeit suchen.
Bitte lassen Sie sich Ihre Vermittlungsfähigkeit von Ihrer RAV-Kontaktperson bestätigen. Reichen Sie dann diese Bestätigung, auf der vermerkt ist, in welchem Umfang Sie Arbeit suchen, bei uns ein.

Muss ich Veränderungen meines Arbeitspensums melden?

Falls sich Ihre Erwerbssituation ändert, müssen Sie dies umgehend melden, da sich dadurch evtl. Ihr Anspruch verändert. Sollten Sie arbeitslos werden, müssen Sie dies auch umgehend melden und belegen.

Bitte beachten Sie: Falls die Anpassung eine Erhöhung des Betreuungsgutscheins zur Folge hat, erfolgt die Anpassung auf den Folgemonat der Meldung und nach Einreichung aller Belege.

Was passiert, wenn ich die Betreuungszeit in der Kita erhöhe?

Sie haben mit der Kita zusätzliche Betreuungsprozente vereinbart und diese stehen Ihnen aufgrund Ihres Erwerbspensums auch bezüglich des Betreuungsgutscheins zu? Die Kita teilt uns die Anpassungen zum Betreuungspensum mit. Melden Sie sich direkt bei Ihrer Kita bei Unklarheiten zum Betreuungspensum.

Nicht anspruchsberechtigte zusätzliche Betreuungszeiten werden von der Kita zum Volltarif in Rechnung gestellt.

Gibt es zusätzliche Betreuungsprozente?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen zum Beschäftigungsgrad erfüllen, wird automatisch ein Zuschlag von 20 % zum Beschäftigungsgrad je Familie gewährt.

Gilt der Gutschein auch während des Mutterschaftsurlaubs?

Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs sowie bis zu drei Monaten nach dessen Ablauf gilt der Betreuungsgutschein weiter, sofern für die gesamte Dauer ein Arbeitsverhältnis besteht (in der Höhe des Arbeitspensums vor dem Mutterschaftsurlaub).

Gilt der Gutschein auch bei unbezahltem Urlaub oder verlängertem Mutterschaftsurlaub?

Als erwerbstätig gelten auch Eltern bei einem unbezahlten Urlaub bis zu drei Monaten, sofern für die gesamte Dauer ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Wichtig: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen führen zu einer Unterbrechung der Gutscheinberechtigung, da die Stadt keine ungenutzten Plätze finanzieren darf. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten aufgrund Krankheit oder Unfall des Kindes.

Weitere Fragen

Gibt es Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergartenalter?

Betreuungsgutscheine für die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien sind in begründeten Ausnahmefällen mit Nachweiserbringung bis längstens zur 6. Klasse möglich (z.B. bei unregelmässigen Arbeitszeiten oder besonderen Bedürfnissen des Kindes).

Für Fragen zu Ausnahmen kontaktieren Sie uns per Telefon 032 326 14 77 oder per Mail: bg@biel-bienne.ch.

In den Tagesschulen gibt es keine Betreuungsgutscheine; hier gilt ein anderes Finanzierungssystem. Nur die Anmeldung erfolgt über dasselbe kiBon-Onlineportal.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Tagesschulen an die Abteilung Schulen der Stadt Biel: 032 326 14 32 oder tagesschulen@biel-bienne.ch

Unsere Familiensituation ändert sich. Wie gehe ich jetzt vor?

Bitte geben Sie im Gesuch Ihre aktuelle Familiensituation ein und passen Sie die Daten an, wenn sich etwas verändert (z.B. Geburt eines Kindes, Heirat, Trennung usw.). Teilen Sie uns diese Änderungen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen möglichst rasch mit. Bitte beachten Sie, dass die Änderungen erst auf den Folgemonat nach Meldung und nach Einreichung der erforderlichen Nachweise vorgenommen werden.

Wir ziehen aus der Stadt Biel weg. Was passiert mit dem Gutschein?

Melden Sie uns den Wegzug frühzeitig. Mit Ihrem Wegzug aus der Stadt Biel erlischt Ihr Anspruch auf den Betreuungsgutschein in der Stadt Biel. Der Gutschein verfällt auf Ende des Monats, in welchem der Umzug stattfindet.

Melden Sie sich bei einem Wegzug frühzeitig bei Ihrer neuen Wohngemeinde und erkundigen Sie sich dort nach Betreuungsgutscheinen.