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Häufige Fragen

Allgemeine Informationen

Verhalten nach einem Brandfall

Es hat gebrannt – Was ist zu tun? In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Die Feuerwehr Biel möchte Ihnen mit diesen Informationen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmassnahmen entfernt werden.  Einige Schadstoffe sind jedoch an Russpartikel gebunden und haben sich mit dem Russ auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Russ in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Russpartikeln; Verschlucken von Russpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

Wohnung nicht direkt betroffen, nur leicht verraucht

War Ihre Wohnung nicht direkt vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Russteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.

Wohnung von Feuer, Russ oder starker Verrauchung betroffen – Sofortmassnahmen

Rettungspflicht: Ordnen Sie provisorische Schutzmassnahmen an, um weitere Schäden zu verhindern. Notabdeckungen, Abpumpen von Wasser usw.
Veränderungsverbot: Veränderungen, welche die Schadenermittlung erschweren, dürfen nicht vorgenommen werden! Nehmen Sie Kontakt mit der Kantonspolizei auf.

Tipps

  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Vermeiden Sie eine Verschleppung von Russ und Asche in saubere Bereiche.
  • Als Mieterin oder Mieter Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Vermieterin/Hauseigentümerin oder Ihren Vermieter/Hauseigentümer.
  • Als Eigentümerin oder Eigentümer reichen Sie sofort eine Schadensmeldung bei der Gebäudeversicherung (GVB) ein: www.gvb.ch oder GVB-Kundencenter 0800 666 999. Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit der Schätzungsexpertin/dem Schätzungsexperten der GVB. 
  • Informieren Sie umgehend Ihre Hausratversicherung.
  • Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  • Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Russ behaftet sein. Reinigen Sie unbedingt benötigte Dinge vor dem Gebrauch gründlich! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Russspuren.

Fragen

Für weitere Fragen steht Ihnen die Feuerwehr Biel gerne zur Verfügung.

Bekämpfung von Fluginsekten

Von Mai bis September steht die Feuerwehr häufig wegen Fluginsekten im Einsatz. Der Umgang mit Bienen, Wespen, Hornissen, Hummeln und Maikäfer erfolgt dabei in unterschiedlicher Weise.

Bienen

Die Biene ist geschützt. Da diese Insekten Pollen transportieren, tragen sie auf wertvolle Weise zur Vermehrung der Pflanzenarten und unserer weltweiten Ernährungsressourcen bei. Die Feuerwehr hat die Aufgabe, Bienenschwärme einzufangen und dafür zu sorgen, dass sie an einem gesicherten Ort untergebracht werden. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich. Informieren Sie die Feuerwehr deshalb umgehend, wenn ein Bienenschwarm bemerkt wird.

Wie geht die Feuerwehr vor?

Das Einfangen der Insekten erfolgt meist am Morgen oder Abend, wenn sich die Bienen ausruhen. Der Schwarm wird in einer eigens für diesen Zweck vorgesehenen Kiste untergebracht. Beim Einfangen ist darauf zu achten, dass sich die Königin beim Schwarm befindet. Anschliessend bleibt die Kiste mehrere Stunden vor Ort. Dies ermöglicht es Bienen, die beim Einfangen abwesend waren, zur Gruppe zu stossen. Später wird die Kiste abgeholt und ihr Inhalt einem Imker übergeben. Einen verirrten Schwarm (Bienengruppe ohne Königin) fängt die Feuerwehr nicht ein. Dieser muss seine Gemeinschaft selber wieder aufsuchen. Würde ein solcher Schwarm eingefangen, hätte dies sein sicheres Ende zu bedeuten. Bienen können nicht ohne ihre Königin leben.

Wespen, Hornissen, Hummeln und Maikäfer

Sie verursachen Schäden und können gegenüber der Bevölkerung ein schädliches Verhalten an den Tag legen. Auf Antiparasitenbehandlung spezialisierte Privatunternehmen sorgen - ausgehend von einem Kostenvoranschlag - für ihre Beseitigung. Die Feuerwehr gelangt nur bei unmittelbarer Gefahr für die Bevölkerung zum Einsatz. In allen anderen Fällen muss eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt werden.

Feuerwerk und Pyrotechnik gefahrlos zünden

Beachten Sie unbedingt die Empfehlungen für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände! Bei Problemen mit Feuerwerken melden Sie sich umgehend bei der Feuerwehr der Stadt Biel unter der Telefonnummer 118. Die Feuerwehr mahnt zu grösster Vorsicht bei der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und erteilt folgende Ratschläge:

Allgemeines

Die Feuerwerkskörper, die frei verkauft werden, sind nicht ungefährlich. Die meisten enthalten mindestens ein explosives Element oder eine Entzündungsladung. Die Flugbahn der Geschosse ist unberechenbar. Die Feuerwerkskörper können Verbrennungen und andere grössere Körperschäden verursachen. Solche Zündquellen können sogar noch einige Stunden nach ihrer «Landung» zu Bränden führen.

Verwendung

Sorgen Sie für ein freies Schussfeld und achten Sie auf eine stabile Abschussrampe beziehungsweise einen stabilen Zündträger. Informieren Sie sich über den Zustand der Trockenheit vor Ort. Richten Sie Ihr Geschoss nie auf ein Objekt (Personen, Tiere, Gebäude, Wald usw.). Kinder dürfen die Wurfgeschosse nur in Anwesenheit von Erwachsenen anzünden. Halten Sie Ihre Sets mit pyrotechnischen Gegenständen von der Anzündstelle beziehungsweise dem Landungsbereich fern. Verwenden Sie ein angemessenes Feuerzeug.

Versuchen Sie nie, einen nicht losgegangenen Feuerwerkskörper erneut zu entzünden. Feuerwerkskörper, die über ein Jahr gelagert wurden oder unbekannter Herkunft sind, dürfen nicht angezündet werden. 

Bei Problemen

Wenden Sie sich bei einem ausgebrochenen Brand oder bei Zweifeln umgehend an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 118. Bei einem Personenunfall wählen Sie die Telefonnummer 144.

Wir wünschen Ihnen ein sicheres und tolles Fest.

Häufige Fragen zum Thema Hochwasser

Aktuell: Hochwasser Dezember 2023

Informationen zum Thema finden Sie in den Medienmitteilungen der Stadt Biel vom Dezember 2023

Die Toilette funktioniert nicht mehr oder läuft über – was tun?

Bei Hochwasser kann es vorkommen, dass die Kanalisation nicht mehr funktioniert. Es kommt zu einem Rückstau. Je nach Druck des Grundwassers kann das Abwasser in der Leitung hochsteigen und die Toilette zum Überlaufen bringen. Ist der Druck in der Leitung zu hoch, kann es zu Rückstauungen kommen und das Spülwasser läuft nicht mehr ab. Im Fall von Hochwasser kann man sich bei der Feuerwehr (118) melden oder direkt eine private Spezialfirma aufbieten.

Warum fällt der Strom aus bei Überschwemmungen?

Aus Sicherheitsgründen schalten die Elektrizitätswerke Transformatorenstationen ab, die vom Hochwasser bedroht und überschwemmt werden. In diesem Fall kann der Strom in ganzen Quartieren ausfallen. Auch in einzelnen Liegenschaften muss der Strom abgeschaltet werden, wenn das Wasser elektrische Leitungen bedroht. Vorsorglich sollten in gefährdeten Räumen bei angekündigtem Hochwasser Strom- und Gaszufuhr unterbrochen werden. Sie können Stromausfall aufgrund von Hochwasser der Feuerwehr (118) oder den lokalen Behörden melden.

Was tun, wenn das Hochwasser wiederkommt?

Informationen zum Verhalten vor, während und nach Hochwasser finden Sie auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.

Hochwasser - Naturgefahrenportal

Wasser im Keller – was tun?

Dringt im Keller Wasser ein, können Sie dies der Feuerwehr (118) melden. Bringen Sie Wertsachen in höher gelegene Regionen und schalten Sie elektrische Geräte aus, bevor diese mit dem Wasser in Kontakt kommen. Ein Abpumpen des eingedrungenen Wassers macht oft erst dann Sinn, wenn der Grundwasserspiegel sich nach einer Hochwasserlage wieder abgesenkt hat. In gewissen Situationen können sogar grössere Schäden an Gebäuden vermieden werden, wenn die gefluteten Räume nicht abgepumpt werden. So kann, laut Angaben der Feuerwehr, verhindert werden, dass der Aussendruck des Grundwassers Böden und Wände von aussen beschädigt.

Wer räumt das Schwemmholz oder umgestürzte Bäume weg?

Auf Privatgrundstücken ist die Grundeigentümerin / der Grundeigentümer für das Wegräumen des Schwemmholzes verantwortlich. Dies gilt auch für umgestürzte Bäume. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Wegräumen durch eine private Anbieterin oder einen privaten Anbieter (Landschaftsgärtnerei, Forstbetrieb u.a.) mit Ihrer Versicherung Rücksprache zu nehmen.

Wie kann ich bei Hochwasser alarmiert werden?

Wer bei Hochwasser des Bielersees rasch und direkt informiert werden möchte, kann beim Kanton Bern kostenlos die SMS-Benachrichtigung bei drohendem Hochwasser bestellen.

Aktuelle Angaben zu Wasserstand der Gewässer im Kanton Bern finden Sie auf der Webseite Naturgefahren des Kantons Bern.

Wie steht es um Trinkwasser und Wasserqualität bei Hochwasser?

Aufgrund des Hochwassers kann es zu lokalen Verunreinigungen des Seewassers kommen (gekenterte Boote, Tierkadaver, überlaufende Kanalisationen usw.). Die Wasserqualität wird laufend überprüft. Sollte eine Beeinträchtigung festgestellt werden, werden die zuständigen Stellen dies unverzüglich kommunizieren.

Wo entsorge ich Sandsäcke?

Sandsäcke, die bei Hochwasser im Gebrauch waren, gelten als Sondermüll und müssen über die Müve entsorgt werden. Die Abgabestellen können keine Sandsäcke zurücknehmen. Sind die Sandsäcke noch in gutem Zustand, spricht nichts dagegen sie nach dem Trocknen im Hinblick auf kommende Hochwasser zu lagern.

Wo kann ich entstanden Schäden melden?

Je nach Schäden müssen diese bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) oder bei den Hausratsversicherungen gemeldet werden. Die detaillierten Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Versicherungen.

Wo kann ich mich über die Gefahrenlage und aktuelle Wasserstände informieren?

Aktuelle hydrologisch Daten zum Wasserstand der Gewässer und eine Übersicht über die Gefahren bei Hochwasser finden sich auf der Seite «Naturgefahren» des Kantons Bern:

Übersicht, Gefahren (Aktuelle Wasser- und Schneedaten) Naturgefahren - Kanton Bern

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Sie finden die Antworten im Reglement der Regiofeuerwehr Agglomeration Biel

Die Verordnung über die Regiofeuerwehr Agglomeration Biel gibt Ihnen Auskunft über unsere Organisation sowie über das Finanzielle.