Feuerungskontrolle - wichtig für die Luftqualität
Feuerungen müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden. In der Stadt Biel kontrollieren die Feuerungskontrolleure deshalb rund 5'000 Feuerungsanlagen. So leisten sauber betriebene Feuerungen einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. Die Kosten dafür, sowie Kontaktangaben dazu finden Sie hier.
Ziel
Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist festgelegt, dass Feuerungen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen usw.) alle zwei Jahre kontrolliert und gemessen werden müssen. Die Feuerungskontrolleure der Stadt Biel kontrollieren rund 5'000 Feuerungsanlagen.
Aufgabe
Gemessen wird periodisch bei Öl- und Gasfeuerungen:
- Kohlenmonoxid
- Stickoxide
- Abgasverluste
Bei Ölfeuerungen zusätzlich:
- Russ
- Unverbrannte Ölanteile
Kosten
Gebühren für die Feuerungskontrolle gemäss Anhang 3 der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1):
- Feuerungskontrolle einstufige Anlage
amtliche Kontrolle CHF 150.-
erste Nachkontrolle CHF 150.-
jede weitere Nachkontrolle CHF 150.- - Feuerungskontrolle mehrstufige Anlage
amtliche Kontrolle CHF 180.-
erste Nachkontrolle CHF 180.-
jede weitere Nachkontrolle CHF 180.- - Mehraufwand bei Grossanlagen ab 350 kW
nach Aufwand - Zusätzlicher Verwaltungsaufwand
CHF 20.- bis CHF 200.-
In den oben aufgeführten Kontrollgebühren, ohne MWST, sind folgende Aufwände enthalten:
- Kantonsgebühr
- Entschädigung Feuerungskontrolleur
- Amortisation Messgeräte
- Aufwände der Gemeinde (Rechnungswesen, Administration)
Gewählte Feuerungskontrolleure der Stadt Biel:
- Herr Sascha Dietrich, Südstrasse 22, 2504 Biel
- Herr Roland Ulmann, Johann-Heinrich-Pestalozzi-Allee 32, 2503 Biel
Tipps
Nur die nicht verbrauchte Energie ist wirklich umweltschonend.
- Raumtemperatur optimieren
- optimale Wärmedämmungen
- kurz, aber intensiv lüften
- optimale Wartung der Feuerungsanlage
Link zur Verordnung über den Vollzug der Kontrolle von Feuerungsanlagen (SGR 5.7-3)