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Förderprogramm Klima und Energie

Die Stadt Biel unterstützt Sie! Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten des Förderprogramms Klima und Energie der Stadt Biel.

Die Stadt Biel lanciert per 1. Juli 2023 das Förderprogramm «Klima und Energie» [pdf, 2.3 MB]. Pro Jahr stehen 100'000 Franken für die Unterstützung von Privaten zur Verfügung, welche Massnahmen zugunsten des Klimas umsetzen. Das Handeln von privaten Akteurinnen und Akteuren ist wichtig zur Erreichung der Bieler Klimaziele.

Hier finden Sie sämtliche Informationen zu Fördertatbeständen und zum Ablauf der Gesuchsbearbeitung. Informieren Sie sich zudem über andere Förderprogramme im Klima- und Energiebereich, von denen die Bielerinnen und Bieler profitieren können.

Luftaufnahme Schüssinsel

Fördertatbestände

Mit dem Förderprogramm «Klima und Energie» unterstützt die Stadt Biel Private mittels kostenlosen Energieberatungen, sie leistet einen finanziellen Beitrag an die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten bei geplanten autofreien oder autoarmen Siedlungen oder bei geplanten autoarmen Betrieben. Auch Sensibilisierungs- und Weiterbildungsprojekte im Bereich Klimaschutz können Fördergelder erhalten. Schliesslich sieht das neugeschaffene Förderprogramm «Klima und Energie» eine Förderung für «ökologische Pionierprojekte» vor. Damit sollen Projekte, welche nicht unter die anderen Fördertatbestände fallen, aber herausragendes Potenzial zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Biel haben, finanziell unterstützt werden können. Aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen, werden keine Fördertatbestände unterstützt, welche bereits durch den Energie Service Biel/Bienne ESB oder den Kanton subventioniert werden.

Förderung Energieberatung

Energieberatung

Möchten Sie Ihr Gebäude «klimafit» machen? Die öffentliche Energieberatung Seeland unterstützt Bieler Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Wahl der richtigen Heizung, beim Umstellen auf erneuerbare Energien und bei Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.

Die Stadt Biel übernimmt für alle Bielerinnen und Bieler die Kosten der Energieberatung Seeland für eine Vor-Ort-Beratung. Die Energieberatung schickt die entsprechende Rechnung direkt der Stadt Biel. Das Einsenden eines Gesuches ist für diese Förderung somit nicht notwendig.

Förderung autoarme und autofreie Wohnsiedlungen

Autofreie Siedlung
www.biwog.ch

Sie planen eine autoarme Siedlung mit maximal 0.5 Parkplätzen pro Wohnung? Dann beantragen Sie einen Förderbeitrag von 25 % der Erstellungskosten für das verlangte Mobilitätskonzept bis zu einem Maximalbetrag von CHF 7'500.-. 

Sie planen eine autofreie Siedlung (Parkplatzzahl <=0.2 Parkplätze pro Wohnung)? Dann beantragen Sie einen Förderbeitrag an das verlangte Mobilitätskonzept in der Höhe von 75 % der Erstellungskosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 20'000.-.

Der Förderbeitrag wird ein Jahr nach Inbetriebnahme der Siedlung ausbezahlt. Dazu erstellen Sie einen  Monitoringbericht, der aufzeigt, dass die im Mobilitätskonzept definierten Massnahmen umgesetzt wurden und dass die Siedlung autoarm / autofrei gut funktioniert. 

Titel Beschreibung

Förderbeitrag

Bei autoarmer Siedlung: 25 % der Erstellungskosten des Mobilitätskonzeptes bis zu einem Maximalbetrag von CHF 7'500.-

Bei autofreier Siedlung: 75 % der Erstellungskosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 20'000

Beitragsfrist

Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Bedingungen und Auflagen

  • Die Siedlung befindet sich auf dem Bieler Stadtgebiet.
  • Die Siedlung ist autoarm (weniger als 0.5 Parkplätze pro Wohnung), respektive autofrei (weniger als 0.2 Parkplätze pro Wohnung)
  • Mindestens ein Teil der Parkplätze wird für das Abstellen von Velos und/oder CargoVelos angeboten.
  • Bei den restlichen Parkplätzen sind SharingAngebote zu priorisieren.

Vorgehen / Ablauf

  1. Beitragsgesuch vor Beginn Umbau oder Bau einreichen.
  2. Erhalt schriftliche Zusicherung.
  3. Mobilitätskonzept erarbeiten.
  4. Baubewilligung einholen.
  5. Bauvorhaben ausführen.
  6. Erstes Betriebsjahr abwarten und Monitoringbericht erstellen
  7. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Jahren einreichen.
  8. Auszahlung des Förderbeitrages

Beilagen

Beitragsgesuch

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchformular
  • Pläne der Siedlung

Auszahlungsgesuch

  • Kopie Mobilitätskonzept
  • Kopie Baubewilligung
  • Kopie Monitoringbericht
  • Kopie schriftliche Zusicherung
  • Abrechnung und Schlussbericht

Wann braucht es ein Mobilitätskonzept?

Wenn die gemäss der kantonalen Baugesetzgebung vorgegebene Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge in einer Siedlung unterschritten wird, verlangt die Baubewilligungsbehörde ein Mobilitätskonzept. Informationen zum Mobilitätskonzept finden Sie auf folgender Webseite: Wann braucht es ein Mobilitätskonzept?

Förderung autoarme Betriebe

überwucherter Parkplatz

Ihr Betrieb möchte die durch die kantonale Gesetzgebung vorgegebene Anzahl Abstellplätze unterschreiten? Die Stadt Biel begrüsst das ausdrücklich und unterstützt Sie dabei. Sie können einen Förderbeitrag von 25 % der Erstellungskosten des verlangten Mobilitätskonzeptes bis zu einem Maximalbetrag von CHF 7'500.- beantragen.

Der Förderbeitrag wird ein Jahr nach Inbetriebnahme des Betriebes ausbezahlt, respektive nach Erhalt des Monitoringberichtes. Dieser muss aufzeigen, dass die im Mobilitätskonzept definierten Massnahmen umgesetzt wurden und dass der Betrieb autoarm gut funktioniert.

Titel Beschreibung

Förderbeitrag

25 % der Erstellungskosten des Mobilitätskonzeptes bis zu einem Maximalbetrag von CHF 7'500.-

Beitragsfrist

Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Bedingungen und Auflagen

  • Der Betrieb befindet sich auf dem Bieler Stadtgebietl.
  • Der Betrieb unterschreitet die kantonal vorgegebene Mindestparkplatzzahl.
  • Mindestens ein Teil der Parkplätze wird für das Abstellen von Velos und/oder CargoVelos angeboten.
  • Bei den restlichen Parkplätzen sind SharingAngebote zu priorisieren.

Vorgehen / Ablauf

  1. Beitragsgesuch vor Baubeginn einreichen.
  2. Erhalt schriftliche Zusicherung.
  3. Mobilitätskonzept erarbeiten.
  4. Baubewilligung einholen.
  5. Bauvorhaben ausführen.
  6. Erstes Betriebsjahr abwarten und Monitoringbericht erstellen
  7. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Jahren einreichen.
  8. Auszahlung des Förderbeitrages

Beilagen

Beitragsgesuch

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
  • Pläne des Betriebes

Auszahlungsgesuch

  • Kopie Mobilitätskonzept
  • Kopie Baubewilligung
  • Kopie Monitoringbericht
  • Kopie schriftliche Zusicherung
  • Abrechnung und Schlussbericht

Wann braucht es ein Mobilitätskonzept?

Wenn die gemäss der kantonalen Baugesetzgebung vorgegebene Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge in einem Betrieb unterschritten wird, verlangt die Baubewilligungsbehörde der Stadt Biel ein Mobilitätskonzept. Informationen zum Mobilitätskonzept finden Sie auf folgender Webseite: Wann braucht es ein Mobilitätskonzept?

Förderung Cargo-(E-)Bikes

Person fährt Cargo-E-Bike

Möchten Sie als Autoersatz ein Cargo-(E-)Bike für den Privatgebrauch kaufen oder es für geschäftliche Zwecke nutzen? Die Stadt Biel beteiligt sich mit 20 % bis zu einem Maximalbetrag von CHF 300.- an den Kosten.

Titel Beschreibung

Förderbeitrag

20 % der Cargo-(E)-Bike Kosten bis zu einem Maximalbeitrag von CHF 300.-

Beitragsfrist

Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Bedingungen und Auflagen

  • Förderberechtigt sind ausschliesslich Cargo(E-)Bikes.
  • Das Bike muss entweder als AutoErsatz dienen, d.h. Sie dürfen nicht gleichzeitig ein Auto besitzen. Oder Sie müssen das Cargo-Bike zu geschäftlichen Zwecken verwenden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch vor Kauf mit den gewünschten Beilagen einreichen
  2. Erhalt schriftliche Zusicherung
  3. Cargo-Bike kaufen
  4. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer von einem Jahr einreichen
  5. Auszahlung des Förderbeitrages

Beilagen

Beitragsgesuch

  • Angaben zum Modell des CargoBikes inklusive Bild und Preisangaben
  • Angaben zur Nutzung des CargoBikes (Warenverkehr / Autoverzicht)

Auszahlungsgesuch

  • Rechnung
  • Kopie schriftliche Zusicherung
  • Foto des gekauften CargoBikes

Förderung Sensibilisierungs- und Weiterbildungsprojekte

Personen diskutieren an Weiterbildung

Möchten Sie ein Klimabildungs- oder Sensibilisierungsprojekt umsetzen? Vermittelt Ihr Projekt Wissen, fördert es Kompetenzen und stärkt es die Bereitschaft, sich in Beruf und Alltag klimafreundlich zu verhalten? Die Stadt Biel unterstützt Sie!

Ihr Fördergesuch muss den Beitrag zur Einsparung von Treibhausgasemissionen aufzeigen. Der Förderbeitrag bemisst sich an den ungedeckten Kosten des Projektes und beträgt 25 % der Gesamtkosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5'000.-.

Titel Beschreibung

Förderbeitrag

25 % der Gesamtkosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5'000.-.

Beitragsfrist

Beitragszusicherungen sind zwei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Bedingungen und Auflagen

  • Das Projekt muss zu Emissionseinsparungen führen.
  • Das Projekt darf ohne Förderbeitrag nicht wirtschaftlich sein.
  • Das Projekt muss in Biel umgesetzt werden.

Vorgehen / Ablauf

  1. Beitragsgesuch vor Projektbeginn mit den gewünschten Beilagen einreichen
  2. Erhalt schriftliche Zusicherung
  3. Vorhaben ausführen
  4. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren einreichen
  5. Auszahlung des Förderbeitrages

Beilagen

Beitragsgesuch

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
  • Projektbeschrieb inklusive aufzeigen wie Emissionen eingespart werden
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Offerten, falls vorhanden

Auszahlungsgesuch

  • Kopie schriftliche Zusicherung
  • Kostenabrechnung inklusive Eigenaufwand

Förderung ökologische Pionierprojekte

Skizze unterer Quai
Design durch apaar, CERA und RGR 

Haben Sie eine innovative Projektidee mit Pilotcharakter und einem grossen Potenzial zur Reduktion der städtischen Treibhausgasemissionen? Dann reichen Sie ein Gesuch für einen Förderbeitrag für «ökologische Pionierprojekte» ein. Der Beitrag bemisst sich an den ungedeckten Kosten des Projektes und beträgt 25 % der Gesamtkosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 20'000.-.

Titel Beschreibung

Förderbeitrag

25 % der Gesamtkosten bis zu einem Maximalbetrag von
 CHF 20'000.-

Beitragsfrist

Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Bedingungen und Auflagen

  • Das Projekt muss zu Emissionseinsparungen führen
  • Das Projekt darf ohne Förderbeitrag nicht wirtschaftlich sein.
  • Das Projekt muss neuartig sein und grosses Potenzial aufweisen.
  • Das Projekt muss in Biel umgesetzt werden.

Vorgehen / Ablauf

  1. Beitragsgesuch vor Projektbeginn mit den gewünschten Beilagen einreichen
  2. Erhalt schriftliche Zusicherung
  3. Vorhaben ausführen
  4. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Jahren einreichen
  5. Auszahlung des Förderbeitrages

Beilagen

Beitragsgesuch

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
  • Projektbeschrieb inklusive Aufzeigen der Projektneuartigkeit und der Emissionseinsparungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Offerten, falls vorhanden

Auszahlungsgesuch

  • Kopie schriftliche Zusicherung
  • Kostenabrechnung inklusive Eigenaufwand

Allgemeine Informationen zur Bearbeitung der Fördergesuche

Wir bearbeiten nur vollständige und unterschriebene Gesuche. Das Gesuch muss vor Beginn des Projektes / der Arbeiten eingereicht werden. Vorhaben, welche bereits im Bau, respektive in Umsetzung oder schon fertig sind, werden nicht unterstützt. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Abschluss des Projektes. Entnehmen Sie bitte in den obigen Informationen  unter «Beilagen», welche Unterlagen Sie für die Förderbeitragsauszahlung einsenden müssen. Ist eine förderberechtigte Massnahme baubewilligungspflichtig, wird ein Förderbeitrag nur ausbezahlt, wenn die entsprechende Baubewilligung erteilt wurde. Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auf folgender Webseite: Baubewilligungen.

Die Gesuche werden von der Dienststelle Umwelt in der Regel innerhalb von vier Wochen (maximal drei Monate) behandelt. Danach erfolgt, falls das Gesuch alle Auflagen erfüllt und noch Fördermittel vorhanden sind, die schriftliche Beitragszusicherung. Nach der schriftlichen Förderzusage können Sie Ihr Projekt umsetzen. Die Gültigkeitsdauer der Förderzusage wird explizit festgelegt. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie das Projekt realisiert und die Ausführungsbestätigung, respektive das Auszahlungsgesuch mit Abrechnung des Projekts und den notwendigen Beilagen bei der Dienststelle Umwelt eingereicht haben.

Erst dann können wir den zugesicherten Förderbetrag an Sie ausbezahlen.

Die Massnahmen / Projekte müssen auf dem Gebiet der Stadt Biel umgesetzt werden. Finanzbeiträge von Dritten müssen von den anrechenbaren Kosten abgezogen werden. Geförderte Projekte können durch die Stadt Biel in der Kommunikationsarbeit erwähnt werden.

Da die Fördermittel beschränkt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, auch wenn alle Kriterien erfüllt sind. Sind die jährlichen Fördermittel ausgeschöpft, werden keine weiteren Gesuche mehr bearbeitet. Wir informieren die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller entsprechend. Sie können Gesuche im Folgejahr neu einreichen..

Bei Fragen wenden Sie sich an umwelt@biel-bienne.ch

Andere Förderprogramme im Bereich Klima und Energie

Förderprogramme des Energie Service Biel/Bienne (ESB)

Auf lokaler Ebene bietet der ESB Förderprogramme für den Anschluss an einen erneuerbaren Wärmeverbund, thermische Solaranlagen und Fotovoltaik an. Informationen finden Sie auf folgender Webseite: Förderprogramme - Energie Service Biel / Bienne (esb.ch). Anker

Förderprogramm «Erneuerbar heizen und Energieeffizienz» des Kantons Bern

Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Personen mit Wohneigentum und an Unternehmen, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen. Auch Veranstalterinnen und Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsanlässen im Energiebereich können von Förderbeiträgen profitieren. Informationen finden Sie auf folgender Webseite: Förderprogramm Energie (be.ch).Anker

Energiefranken

Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bietet die folgende Webseite: Förderbeiträge für 2500 Biel/Bienne – Energiefranken.

Gesuch einreichen

Gesuchsformulare müssen vollständig und unterschrieben, zusammen mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden bei:

Stadt Biel
Dienststelle Umwelt
Förderprogramm «Klima und Energie»
Zentralstrasse 49
2502 Biel

Oder per E-Mail an: umwelt@biel-bienne.ch

Formular für das Fördergesuch zum Herunterladen [docx, 81 KB]

Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen

Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Anzahl Dateien: 15
  • maximale Dateigrösse: 10 MB

Bitte geben Sie die Telefon-Nr. ohne Leerschläge ein z.B. +41329998877.