Gemeinschaftsgrab mit Namensbeschriftung
Neben den Grabtypen Familiengrab, Reihengrab, Wiesenhain, Bestattungswald, Nischen sowie Kolumbarium (Pavillon mit Urnenwand) steht auch das Gemeinschaftsgrab mit Namensbeschriftung zur Auswahl. Die Beisetzung der Urne erfolgt dabei im dafür vorgesehenen Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Madretsch.
Die Grabstätte ist mit einer schrägen, liegenden Bordüre versehen. Diese liegt direkt an der Grabstätte und wird als Beschriftungsunterlage verwendet.
Die genaue Grabstelle für die dafür vorgesehene Urnenbeisetzung wird vom Friedhof vorgegeben und erfolgt ausschliesslich in Bio-Urnen. Die einzelnen Grabstellen im Gemeinschaftsgrab sind nicht zugänglich. Auf dem Gemeinschaftsgrab besteht eine Ruhefrist von 25 Jahren.
Grabmal
Das Grabmal (Namensschild) besteht aus einem Messingblatt, welches an der schräg liegenden Bordüre angebracht wird. Die fünf verschieden Messing-Blattformen verwittern nach einiger Zeit und zeigen die Vergänglichkeit an.
Als Inschrift werden auf dem Namensschild in fixer Grösse Vor- und Nachname eingraviert, dazu das Geburts- und Sterbejahr.
Das Namensschild ist für die Dauer von 25 Jahren Eigentum der Familie und bleibt an der Bordüre. Bei der Aufhebung des Grabes (die Urne und Asche verbleibt im Boden) kann über das Namensschild verfügt werden. Wird dieses nicht beansprucht oder kann die Friedhofsverwaltung mangels gültiger Adresse keine Hinterbliebenen mehr erreichen, wird das Namensschild entfernt und entsorgt.
Urnenbeisetzung
Die Urnenbeisetzung erfolgt in einer vergänglichen Urne (biologisch abbaubar). Andere Urnenmaterialien sind nicht zulässig. Es ist nicht möglich, die Urne später in ein anderes Grab beizusetzen, da sie sich im Boden auflöst.
Anlagenunterhalt und Grabpflege
Heutzutage leben Familien meist im ganzen Land und können sich nicht regelmässig um ein Grab kümmern. Manchmal lassen es auch die eigenen Kräfte nicht mehr zu, sich ausreichend um ein Grab zu kümmern.
Eine klassische Grabgestaltung mit Grabblumen und aufwendigem Grabschmuck ist beim Gemeinschaftsgrab nicht vorgesehen und nicht erlaubt. Die Grünfläche, in welchem sich das Grab befindet, wird periodisch vom Friedhofpersonal unterhalten. Blumengestecke erschweren die Pflege und sind nur in kleinsten Mengen erlaubt.
Die Gemeinschaftsgrabanlage wird im Frühling, Sommer und Herbst gemäht und laufend unterhalten. Unschöne Stellen werden ausgebessert. Die Aufwendungen für diesen Unterhalt begleichen Hinterbliebene bei der Beisetzung mit einer Pflegepauschale für die gesamte Ruhezeit.
Das Aufstellen von Gegenständen und Pflanzschalen ist auf der Grabbordüre nicht gestattet.
In der Grünfläche, oberhalb der Bordüre, wird den Angehörigen die Möglichkeit geboten, minimalen Grabschmuck (Blumen, Kerzen, etc) aufzustellen.
Für den Unterhalt von Pflanzschalen und Vasen sind die Hinterbliebenen selber zuständig. Verwelkte Blumen oder Schalen werden durch das Friedhofspersonal abgeräumt und entsorgt.
Das Gemeinschaftsgrab soll nicht mit Andenken überfüllt werden und das Betreten oder Befahren wird nicht toleriert. Die Totenruhe darf nicht gestört werden.
Kosten
Bezeichnung | Preise für Bielerinnen und Bieler | Preise für Auswärtige |
---|---|---|
Administrativer Aufwand | 100.00 | 100.00 |
Einäscherung | 600.00 | 650.00 |
Pauschale für Beisetzung, Namensschild und Pflege Grabanlage | 1500.00 | 1500.00 |
Total Kosten Gemeinschaftsgrab | 2200.00 | 2250.00 |
Alle Preisangaben in CHF exkl. Mehrwertsteuer.