Gesuch um Bewilligung von Plakatständern für kulturelle Anlässe
Informationen zum Gesuch
- Es besteht kein Anrecht auf Plakatständer. Das Polizeiinspektorat kann die Anzahl Plakatständer, Gesuchstellende, Veranstaltungen bei Bedarf einschränken.
- Pro Standort wird nur ein Plakat pro Veranstaltung und/oder Veranstalter/Veranstalterin bewilligt.
- Bei voller Belegung eines Standortes wird durch das Polizeiinspektorat der Stadt Biel automatisch ein anderer Standort zugewiesen.
- Die Aufstelldauer beträgt wahlweise eine, zwei oder drei Wochen pro Veranstaltung. Für den Aushang von Monatsprogrammen beträgt die maximale Dauer vier Wochen.
- Das Gesuch um Bewilligung von Plakatständern auf öffentlichem Grund für kulturelle Anlässe können Sie frühestens zwei Monate vor dem geplanten Plakataushang einreichen. Die Plakatständer können somit frühestens zwei Monate vor dem Aufstelltermin bewilligt werden.
- Während der Durchführung grosser oder regelmässig stattfindender Veranstaltungen wie zum Beispiel Braderie, Fasnacht, Märkte, Weihnachtsmarkt usw. können an davon betroffenen Standorten keine Plakatständer aufgestellt werden oder sie werden während der Veranstaltungsdauer entfernt.
Bitte reichen Sie das Gesuch spätestens 14 Tage vor dem Plakataushang ein.
Für Fragen steht Ihnen das Polizeiinspektorat, Veranstaltungen / Öffentlicher Grund, gerne zur Verfügung unter:
events@biel-bienne.ch oder 032 326 18 25
Kosten
Die Kosten für die Nutzung des öffentlichen Grundes für die Platzierung der Plakatständer betragen 15 Franken pro Plakatständer/Standort/Woche. Dazu kommt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Franken pro Auftrag. Für die durch Ihren Plakataushang seitens der Stadt Biel ausgelösten Kosten werden wir Ihnen eine Rechnung zustellen.
Die Miete der Plakatständer und die Dienstleistungen von Equipe Volo werden Ihnen von dieser Institution separat in Rechnung gestellt.