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Grabfeld für Musliminnen und Muslime

Bestattung auf dem Friedhof Madretsch

Das Grabfeld für Musliminnen und Muslime auf dem Friedhof Madretsch ist ein Sargreihengrabfeld, das über 400 Grabstellen verfügt, die nach Mekka ausgerichtet sind. Es wird keine Asche beigesetzt. Die Gräber werden in der Reihenfolge der gemeldeten Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.

Anrecht

Musliminnen und Muslime, die vor ihrem Tod ihren Wohnsitz im Verwaltungskreis Biel/Bienne hatten, können sich im Friedhof Madretsch auf dem Grabfeld für Musliminnen und Muslime bestatten lassen. Auch tot geborene Kinder und früh verstorbene Kinder muslimischer Familien aus Biel haben Anrecht auf ein Grab.

Anmeldung

Nach dem Todesfall muss ein Bestatter informiert werden. Dieser meldet den Todesfall der Friedhofverwaltung. Dazu braucht der Bestatter folgende Dokumente: 

  • Ärztliche Todesbescheinigung und/oder das Formular Todesanzeige
  • Familienbüchlein, Pass und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person
  • Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person. Anzeigeberechtigt sind: Ehegatte/Ehegattin, die Kinder und deren Ehegatten, die dem/der Verstorbenen nächstverwandte ortsanwesende Person, Beistand, Vormund oder Personen mit entsprechender Vollmacht. 

Die Friedhofverwaltung vereinbart in Absprache mit den Angehörigen den Termin für die Bestattung. Die Vorschriften in der Schweiz lassen es nicht zu, dass die Bestattung innerhalb von 24 Stunden stattfindet, wie es im Islam vorgesehen ist. Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintreffen des Todes durchgeführt werden. Die Friedhofverwaltung bemüht sich, die Bestattung möglichst schnell durchzuführen. Der/die Verstorbene wird je nach Wunsch bis zur Bestattung aufgebahrt oder im Kühlraum eingestellt.

Waschung

Im Friedhof Madretsch steht ein Raum für die rituelle Waschung zur Verfügung. Der Leichnam wird von den Angehörigen/Mitgliedern der muslimischen Gemeinschaft gewaschen. Die Raummiete stellt die Friedhofverwaltung in Rechnung. Der Raum für die rituelle Waschung kann auch dann gemietet werden, wenn der Leichnam nicht auf dem Grabfeld für Musliminnen und Muslime beerdigt wird. 

Bestattung

  • Die Bestattung findet um 10.00 Uhr statt. Die ganze Zeremonie wird von einem Imam begleitet. Der Sarg wird von den Angehörigen/Mitgliedern der muslimischen Glaubensgemeinschaft zum Grab getragen.
  • Der Sarg wird durch Mitarbeitende des Friedhofs ins Grab abgesenkt. Eine Schale mit Erde und eine Handschaufel liegen bereit, damit die Angehörigen das Grab symbolisch schliessen können. Die eigentliche Schliessung wird von Mitarbeitenden des Friedhofs vorgenommen.
  • Der/die Verstorbene wird in einem schlichten Holzsarg bestattet, weil in der Schweiz die Sargpflicht gilt. Eine Bestattung nur im Leinentuch ist verboten. Hingegen ist die Verwendung eines Leinentuchs im Inneren des Sargs erlaubt. Der Sargdeckel muss im Freien geschlossen bleiben. Männer und Frauen werden im selben Grabfeld ohne Trennung bestattet. 

Grab

Es darf auf dem Grab ein Grabmal (Grabstein) aufgestellt werden, wenn seine Gestaltung den Weisungen der Stadt Biel entspricht. Vor Beginn der Ausführungsarbeiten muss ein Gesuch bei der Friedhofverwaltung eingereicht werden (Original plus eine Kopie).

Der Unterhalt und die Grabpflege ist Sache der Angehörigen. Gegenstände wie Kieselsteine, Fahnen und elektronische Geräte sind nicht erlaubt und werden von den Friedhofmitarbeitenden entfernt. Die Friedhofverwaltung kann die Bepflanzung und die Grabpflege gegen Gebühr übernehmen.

Grabaufhebung

Die gesetzliche Ruhedauer für die Sargbestattung im Friedhof Madretsch beträgt 25 Jahre. Das bedeutet, dass das einzelne Grab 25 Jahre nach seiner Erstellung aufgehoben wird. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Grabmal und die Bepflanzung werden entfernt, aber die sterblichen Überreste bleiben in der Erde. So wird die Totenruhe auch nach der Grabaufhebung eingehalten.

Kosten

Die Bestattung im Grabfeld für Muslime und Musliminnen kostet CHF 950 für Erwachsene und für Kinder bis acht Jahre CHF 700. Dazu kommen eventuell Kosten für die Benützung von Räumlichkeiten und weitere Dienstleistungen. Die Kosten werden den Angehörigen von der Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt. Die Preisangaben verstehen sich ohne MWST. Die Aufwände des Bestatters werden durch das Bestattungsunternehmen separat in Rechnung gestellt.

Die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Biel gilt auch für das Grabfeld für Muslime und Musliminnen.

Gebührenübersicht Friedhöfe Biel [pdf, 447 KB]

Beispiele Dekorationen von Familien-, Reihen- und  Gemeinschaftsgräbern

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen in mehreren Sprachen zum Herunterladen.