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Laufende Planungsverfahren und Mitwirkung

Die Bevölkerung kann bei laufenden Planungen mitwirken und bei Planungsprojekten in Bezug auf die baurechtliche Grundordnung oder Überbauungsordnung unter bestimmten Voraussetzungen Einsprache erheben.

Die Behörden haben dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei Planungen frühzeitig mitwirken kann (Art. 58 Baugesetz des Kantons Bern; BauG). Indem sie bei den zuständigen Behörden eine schriftliche Stellungnahme einreichen, haben alle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Meinung zum Projekt zu äussern.

Planungsprojekte, welche die baurechtliche Grundordnung oder eine Überbauungsordnung betreffen, sind während wenigstens 30 Tagen öffentlich aufzulegen (Art. 60 BauG). Während dieser Frist können vom Projekt unmittelbar betroffene Einzelpersonen sowie Organisationen wie z. B. Schweizer Heimatschutz, Netzwerk Bielersee, Quartierleiste usw. schriftlich unter Angabe der Gründe bei den zuständigen Behörden Einsprache erheben.

Teiländerung der Überbauungsordnung «Kerngebiet Masterplan Nr. 2» (ZPP 8.5 «Kerngebiet Masterplan»), geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Biel hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 5. Juni 2024 beschlossen. Gemäss Publikation im Bieler Anzeiger vom 11. Juni 2024 kann gegen den Beschluss des Gemeinderats innert der Frist von 30 Tagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), Biel eingesehen werden. Sie können die Akten auch nachfolgend herunterladen:

Verlängerung der Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff BauG im Bereich «Mett-Zentrum Süd», öffentliche Auflage

Gemäss Publikationen im Bieler Amtsanzeiger liegt die Verlängerung der Planungszone im Bereich «Mett-Zentrum Süd» im Rahmen des Auflageverfahrens vom 12. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 bei der Stadtplanung öffentlich auf. Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen, welche sich ausschliesslich auf die Verlängerung der Planungszone beziehen, können bis spätestens 12. Juli 2024 bei der Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, eingereicht werden.

Die Auflageakten können Sie nachfolgend herunterladen:

Planungszone [pdf, 1.9 MB]

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