Neophytensack
Exotische Problempflanzen – sogenannte invasive Neophyten – breiten sich sehr schnell aus und bedrohen damit die einheimischen Pflanzenarten. Sie können auch gesundheitliche Probleme verursachen und Schäden an Infrastrukturbauten anrichten. Frühzeitiges Handeln lohnt sich. Mit dem Neophytensack können die exotischen Problempflanzen gratis im Kehricht entsorgt werden.
Bei der Neophytenbekämpfung fällt Pflanzenmaterial an, welches weder kompostiert noch liegengelassen werden darf, da sonst die Gefahr der Verbreitung zu gross ist. Bei einigen Neophyten reicht nämlich ein kleines Stück der Wurzel, des Sprosses oder eine verdorrte Blüte mit versteckten Samen, damit eine neue Pflanze wächst. Aus diesem Grund müssen bei der Bekämpfung die ganzen Pflanzen oder zumindest die vermehrungsfähigen Pflanzenteile im Kehricht entsorgt werden.
Neophyten im eigenen Garten
Die Stadt Biel ruft die Bieler Bevölkerung dazu auf, die invasiven Neophyten in ihren Gärten zu bekämpfen und korrekt zu entsorgen. Denn diese Aufgabe kann die Gesellschaft nur gemeinsam lösen. Die Stadt Biel stellt Ihnen nebst dem kostenlosen Neophytensack eine Informationsbroschüre [pdf, 1.3 MB] zur Verfügung.
Der Neophytensack
Interessierte Bielerinnen und Bieler kommen wie folgt zu kostenlosen Neophytensäcke:
- im Fundbüro an der Werkstrasse 8. Öffnungszeiten. Montag bis Donnerstag, 07.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr sowie Freitag 07.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr.
- am Schalter des Strasseninspektorats an der Poststrasse 27. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr.
- Bestellung via Formular
Es werden maximal zwei Säcke abgegeben. Die Kehrichtentsorgung nimmt die Neophytensäcke mit dem Kehricht kostenlos mit. Die Kosten der Entsorgung übernimmt die Stadt Biel im Rahmen des Aktionsplan Biodiversität 2021-2024.
Der Neophytensack ist ein gemeinsames Projekt der Gemeinden Aegerten, Arch, Biel, Büren, Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Meinisberg, Nidau, Orpund, Pieterlen, Safnern und Schwadernau.
Weiterführende Informationen
- www.infoflora.ch
- Liste aller invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz (von InfoFlora): liste-invasive-neophyten-ch-2021.pdf (infoflora.ch)
- Die Freisetzungsverordnung weist die Pflanzen aus, die nicht verkauft, anpflanzt oder verschenkt werden dürfen. Sie schreibt auch fest, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dazu verpflichtet sind, die Verbreitung dieser Arten zu stoppen und sicherzustellen, dass sie korrekt entsorgt werden.