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Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 14.05.2024 publiziert

Öffentliches Bauwesen

 

Bekanntmachung

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Isabellenweg» (ZPP 8.3), geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderates, Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Biel hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 24. April 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab der heutigen Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), Biel eingesehen werden. Unter www.biel-bienne.ch/planungsverfahren finden Sie die Öffnungszeiten und können die Unterlagen auch online einsehen.

Abteilung Stadtplanung

 

Bevölkerung

 

Abteilung Soziales der Stadt Biel

Alexander-Schöni-Strasse 14

Am Donnerstag, 16. Mai 2024 bleiben die Büros der Abteilung Soziales ausnahmsweise geschlossen.

 

Mietwesen

Jährliche Leerwohnungszählung des Bundes, im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS).

 

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer (oder deren Vertretung) von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet sind verpflichtet, die per 1. Juni 2024 leerstehenden Wohnungen zu melden.

Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie unter www.biel-bienne.ch/erhebung

Meldeschluss: 7. Juni 2024

Rücksendeadresse: Dienststelle Wirtschaft / Statistik, c/o Zentraler Informationsdienst, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder stat@biel-bienne.ch.

Rechtsgrundlagen: Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und Statistikerhebungsverordnung vom 30.Juni 1993

Leerraum gemäss dem Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum (SGR 7.2.1-6)

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Die Stadt Biel ruft ausserdem den Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften und Grundstücken auf dem Stadtgebiet in Erinnerung, dass sie ihre leerstehenden Objekte melden müssen, sobald der Leerstand bekannt wird, wenn dieser den im Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entspricht. Konkret handelt es sich dabei um seit über 3 Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über 6 Monaten leerstehende Wohnungen.

Die Dienststelle Wirtschaft / Statistik steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung
(032 326 13 21 oder stat@biel-bienne.ch).

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr: BG25732 (eBau Nr. 2023-14193 / 159692)

Gesuchsteller: Frepa Immobilien AG, Südstrasse 8, 3250 Lyss

Projektverfasser: FRB + Partner Architekten AG, Guido Ugolini, Blumenweg 4, 3063 Ittigen

Standort: Mittelstrasse 29, 29a, 31, 31a, 33a, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2032, 2031

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Bauten, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohnungen und einer Einstellhalle mit 16 Autoabstellplätzen

Zonenplan: Bauzone 4, südöstlicher Teil, Bauzone K (Kleinbauten), nordwestlicher Teil, Geschlossene Bauweise, Hofbauweise, Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone UB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 06.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25848 (eBau Nr. 2024-4251 / 178543)

Gesuchsteller: Cocuma SA, Längfeldweg 110, 2504 Biel

Standort: Längfeldweg 110, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8526, 10110

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Teilumnutzung des Untergeschosses in Kaffeerösterei

Zonenplan: Bauzone 5, Arbeitszone

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone UB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 13.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

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