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Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) führt die Stadt Biel jährlich die Erhebung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Leerstände per 1. Juni 2024 sind der Präsidialdirektion zu melden.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer und/oder deren Vertretungen werden gebeten, Ihren Wohnungsleerstand per 1. Juni 2024 bis spätestens am 7. Juni 2024 zu melden.

Weitere Informationen dazu sowie das Online-Formular stehen auf der Website der Stadt Biel zur Verfügung: biel-bienne.ch/erhebung.

Zwischennutzung von Leerraum

Die Stadt Biel ruft den Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften und Grundstücken auf dem Stadtgebiet ausserdem in Erinnerung, dass sie ihre leerstehenden Objekte melden müssen, sobald der Leerstand bekannt wird, wenn dieser den im städtischen Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entspricht. Konkret handelt es sich dabei um seit über drei Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über sechs Monaten leerstehende Wohnungen.

Zu diesem Zweck steht unter biel-bienne.ch/leerraum ein Online-Formular zur Verfügung. Alle Informationen zu den Bedingungen für eine Zwischennutzung von Leerraum sind auf der Website der Stadt Biel zu finden.

Für Fragen zur Leerwohnungszählung oder zur Pflicht, Leerräume im Rahmen des Reglements über die Zwischennutzung von Leerraum zu melden, steht die Präsidialdirektion via E-Mail (stat@biel-bienne.ch) oder telefonisch (032 326 13 25) zur Verfügung.

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