Navigieren in Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 11.06.2024 publiziert

Abstimmungen – Wahlen

Resultate der Gemeindeabstimmung vom 9. Juni 2024

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel haben am 9. Juni 2024 mit 6’265 zu 5’618 Stimmen bei 199 Enthaltungen den Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Unteren Quais abgelehnt und mit 6’228 zu 5’534 Stimmen bei 320 Enthaltungen dem Verpflichtungskredit für den Bau eines neuen Schulhauses auf der Champagne zugestimmt.

Das Ergebnisprotokoll der Abstimmungsresultate kann in der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2501 Biel eingesehen werden.

Gemäss Art. 67a Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 ist eine allfällige Beschwerde in Abstimmungssachen innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne in Nidau einzureichen.

Stadtkanzlei

 

Stadtrat

 

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 6. Juni 2024

 

Öffentliches Bauwesen

Verlängerung der Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff BauG im Bereich «Mett-Zentrum Süd»

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) und Art. 62 ff des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) beschlossen, die Geltungsdauer der bestehenden Planungszone im Gebiet «Mett-Zentrum Süd» mit sofortiger Wirkung um zwei Jahre zu verlängern.

Das als «Mett-Zentrum Süd» bezeichnete Gebiet wird definiert durch den von Mühlestrasse, Mettstrasse, Orpundstrasse und dem Bahnhof Biel Mett umfassten Stadtraum. Es bildet somit den südlichen Teil des Quartierzentrums von Mett.

Nach Art. 62 Abs. 4 BauG kann die Dauer einer Planungszone um ein Jahr, bei Gesamtrevisionen einer Ortsplanung oder komplexen sonstigen Planungen auf höchstens fünf Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die neuen Pläne und Vorschriften innert der ursprünglichen Frist nicht aufgelegt werden konnten.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der baurechtlichen Vorgaben bezweckt. Aufgrund der komplexen Ausgangslage wurde eine Testplanung durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Vertiefung der Testplanung in Form eines städtebaulichen Konzepts steht jedoch noch aus. Das Planungsverfahren wird eingeleitet, sobald das erarbeitete städtebauliche Konzept die notwendigen Grundlagen für die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung geschaffen hat.

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren, d.h. bis zum 26. Juni 2026 verlängert. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Verlängerungsakten der Planungszone liegen während 30 Tagen, d.h. vom
12. Juni bis 12. Juli 2024, bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Dienststelle Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), öffentlich auf. Unter www.biel-bienne.ch/planungsverfahren finden Sie die Informationen zu den Öffnungszeiten und können die Unterlagen auch online einsehen.

Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen, welche sich ausschliesslich auf die Verlängerung der Planungszone beziehen, können bis spätestens 12. Juli 2024 bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, schriftlich eingereicht werden.

Abteilung Stadtplanung

 

Verkehrsmassnahme Gartenstrasse und Esplanaden

 

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG) und auf Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die Einführung der folgenden Verkehrsmassnahmen:

Begegnungszonen Esplanaden

Signalisierung Tempo-20-Zonen

Abgrenzung

  • auf dem Weg nordseitig der Esplanade Kongresshaus, zwischen der Zentralstrasse und der Gartenstrasse.
  • auf dem Weg nordseitig der Esplanade Laure-Wyss, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse.
  • auf der Gartenstrasse, zwischen der Alexander-Schöni-Strasse (Erweiterung der bestehenden Begegnungszone) und der Silbergasse.
  • auf der Gartenstrasse, zwischen der Silbergasse und der Mattenstrasse.
  • auf der Gartenstrasse, zwischen der Mattenstrasse und der Madretsch-Schüss.

Einfahrt verboten, ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf der Kontrollstrasse, zwischen der Zentralstrasse und der Gartenstrasse, in Richtung Gartenstrasse.
  • auf der Kontrollstrasse, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse, in Richtung Gartenstrasse.
  • auf der Alexander-Schöni-Strasse, zwischen der Gartenstrasse und den Gebäuden Nr. 13 und 17 der Alexander-Schöni-Strasse, in Richtung Zentralstrasse.
  • auf der Alexander-Schöni-Strasse, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse, in Richtung Neumarktstrasse.

Einfahrt verboten, ausgenommen Bus, Taxi, Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf der Zentralstrasse, zwischen der Alexander-Schöni-Strasse und der Güterstrasse, in Richtung Güterstrasse.

Verbot für Motorwagen und Motorräder

  • auf der Gartenstrasse, auf Höhe des Gebäudes Nr. 33, in Richtung des Wegs nordseitig der Esplanade.
  • auf der Gartenstrasse, auf Höhe des Gebäudes Nr. 33, in Richtung Alexander-Schöni-Strasse.
  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und dem Weg nordseitig der Esplanade, auf der Gartenstrasse, in Richtung Silbergasse.
  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Silbergasse, auf der Gartenstrasse, in Richtung des Wegs nordseitig der Esplanade.
  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Mattenstrasse, auf der Gartenstrasse, in Richtung Silbergasse.
  • auf der Kreuzung zwischen dem Weg nordseitig der Esplanade Laure-Wyss und der Neumarktstrasse, in Richtung Gartenstrasse.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, Güterumschlag von 5.00 bis 10.00 Uhr gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen dem Weg nordseitig der Esplanade Kongresshaus und der Zentralstrasse, in Richtung Gartenstrasse.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zufahrt Gartenstrasse Nr. 29–34 gestattet

  • an der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Alexander-Schöni-Strasse, auf der Gartenstrasse in Richtung des Wegs nordseitig der Esplanade.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Bus, Taxi und Güterumschlag

  • auf der Kreuzung zwischen der Zentralstrasse und der Güterstrasse, in Richtung Silbergasse.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Bus

  • auf der Kreuzung zwischen der Zentralstrasse und der Silbergasse, in Richtung Güterstrasse.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und dem Oberen Quai, in Richtung Kontrollstrasse.
  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Kontrollstrasse, in Richtung Oberer Quai.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, Güterumschlag gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen der Silbergasse und der Gartenstrasse, in Richtung Mattenstrasse.

Verbot für Motorwagen und Motorräder, Güterumschlag Gaskessel gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen dem Kreisel der Silbergasse und der Esplanade Kongresshaus, in Richtung Kongresshaus.

Geradeausfahren, ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf dem Weg nordseitig der Esplanade Kongresshaus, auf Höhe der Gartenstrasse, in Richtung Neumarktstrasse.

Rechtsabbiegen, ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf der Kreuzung zwischen der Kontrollstrasse und der Neumarktstrasse, auf der Kontrollstrasse in Richtung Neumarktstrasse Süd.
  • auf der Kreuzung zwischen dem Weg nordseitig der Esplanade Laure-Wyss und der Neumarktstrasse, vom Weg nordseitig der Esplanade Laure-Wyss, in Richtung Neumarktstrasse Süd.

Rechtsabbiegen, ausgenommen Bus, Taxi, Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf dem Zentralplatz, ab Zentralstrasse Süd in Richtung Oberer Quai.

Abbiegen nach rechts verboten, ausgenommen Bus, Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf der Kreuzung zwischen der Silbergasse und der Zentralstrasse, von der Silbergasse, in Richtung Zentralstrasse Nord.

Fussweg

  • auf dem Weg nordseitig der Silbergasse, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse.

Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen

  • auf dem Weg nordseitig der Silbergasse, zwischen der Esplanade Kongresshaus und der Gartenstrasse.

Aufhebung:

Einfahrt verboten, ausgenommen Fahrräder

  • auf der Kontrollstrasse, zwischen der Zentralstrasse und der Gartenstrasse, in Richtung Gartenstrasse.
  • auf der Kontrollstrasse, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse, in Richtung Gartenstrasse.
  • auf der Alexander-Schöni-Strasse, zwischen der Gartenstrasse und den Gebäuden Nr. 13 und 17 der Alexander-Schöni-Strasse, in Richtung Zentralstrasse.
  • auf der Alexander-Schöni-Strasse, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse, in Richtung der Neumarktstrasse.

Einfahrt verboten, ausgenommen Bus, Taxi und Fahrräder

  • auf der Zentralstrasse, zwischen der Alexander-Schöni-Strasse und der Güterstrasse, in Richtung Güterstrasse.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und dem Weg nordseitig der Esplanade, in Richtung Silbergasse.
  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Silbergasse, in Richtung Alexander-Schöni-Strasse.
  • auf der Kreuzung der Gartenstrasse und der Mattenstrasse, in Richtung Silbergasse.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, ausgenommen Bus, Taxi, Fahrräder und Motorfahrräder

  • auf der Kreuzung zwischen der Zentralstrasse und der Güterstrasse, in Richtung Silbergasse.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, ausgenommen Bus

  • auf der Kreuzung zwischen der Zentralstrasse und der Silbergasse, in Richtung Güterstrasse.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Zubringerdienst gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und dem Oberen Quai, in Richtung Kontrollstrasse.
  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Kontrollstrasse, in Richtung Oberer Quai.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Güterumschlag gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen der Gartenstrasse und der Alexander-Schöni-Strasse, auf der Gartenstrasse, in Richtung des Wegs nordseitig der Esplanade.
  • auf der Kreuzung zwischen der Silbergasse und der Gartenstrasse, auf der Gartenstrasse, in Richtung Mattenstrasse.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Güterumschlag Gaskessel gestattet

  • auf der Kreuzung zwischen dem Kreisel Silbergasse und der Esplanade Kongresshaus, in Richtung Kongresshaus.

Rechtsabbiegen, ausgenommen Fahrräder

  • auf der Kreuzung zwischen der Kontrollstrasse und der Neumarktstrasse, auf der Kontrollstrasse, in Richtung Neumarktstrasse Süd.

Rechtsabbiegen, ausgenommen Bus, Taxi, und Fahrräder

  • auf dem Zentralplatz, von der Zentralstrasse Süd, in Richtung Oberer Quai.

Abbiegen nach rechts verboten, ausgenommen Bus, Baustellenverkehr und Fahrräder

  • auf der Kreuzung zwischen der Silbergasse und der Zentralstrasse, auf der Silbergasse, in Richtung Zentralstrasse Nord.

Fussweg, Fahrräder gestattet

  • auf dem Weg nordseitig der Esplanade Kongresshaus, zwischen der Zentralstrasse und der Gartenstrasse.

Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen

  • auf dem Weg nordseitig der Esplanade Laure-Wyss, zwischen der Gartenstrasse und der Neumarktstrasse.

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Weitere Unterlagen zu dieser Verfügung können bei der Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel eingesehen werden.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt / Abteilung Infrastruktur

 

Teiländerung der Überbauungsordnung «Kerngebiet Masterplan Nr. 2» (ZPP 8.5 «Kerngebiet Masterplan»), geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderates, Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Biel hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 5. Juni 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab der heutigen Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), Biel eingesehen werden. Unter www.biel-bienne.ch/planungsverfahren finden Sie die Öffnungszeiten und können die Unterlagen auch online einsehen.

Abteilung Stadtplanung

 

Polizeiwesen

Versuch «Mediterrane Nächte» / Verlängerung der Terrassenöffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben bis 01.30 Uhr (vorgängig 00.30 Uhr)

Die verlängerten Öffnungszeiten der Terrassen von Gastgewerbetrieben werden Freitagnacht und Samstagnacht bis max. 01.30 Uhr ermöglicht.

Die Verlängerung gilt an folgenden Daten: 05./06. Juli, 12./13. Juli, 19./20. Juli, 26./27. Juli, 31. Juli, 02./03. August, 09./10. August, 16./17. August, 23./24. August, 30./31. August, 06./07. September, 13./14. September, 20./21. September 2024

Interessierte Gastgewerbebetriebe können sich bis zum 21. Juni 2024 schriftlich bei der Gewerbepolizei Biel melden.

Polizeiinspektorat, Gewerbepolizei, Zentralstrasse 60, 2502 Biel

gewerbepolizei@biel-bienne.ch / 032 326 18 25

 

Bevölkerung

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr: BG25909 (eBau 2024-8738 / 197385)

Gesuchsteller: Manufacture des Montres Rolex SA, David-Moning-Strasse 9, 2504 Biel/Bienne

Projektverfasser: sd ingénierie biel-bienne sa, Zentralstrasse 115Nord, 2501 Biel/Bienne

Standort: Lengnaustrasse 9, 11, 13, 15, 19, Zürichstrasse 19, 2504 Biel, Parzellen Nr. 173, 8791, 9390, 9884

Bauvorhaben: Anpassung an die Vorschriften der heutigen und künftigen Anlagen zur Oberflächenbehandlung

Zonenplan: Parzellen 173, 8791, 9390, Teiländerung des Überbauungsplanes mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 03.01.2020, Arbeitszone, Parzelle 9884, Überbauungsordnung "Zürichstrasse-Allmendweg" vom 08.02.1989, Arbeitszone

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 04.07.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr.: 25805 eBau Nr.: 2024-244 / 193523

Gesuchstellerin: Abdi Bangin, Compognastrasse 22, 7430 Thusis

Standort: Biel, Ernst-Schüler-Strasse 22, Parzelle Nr. 1818

Bauvorhaben: Restaurant Grill-Burger: Nachträgliches Baugesuch für die Einrichtung einer Küche und die Installation einer Lüftung im Erdgeschoss.

Zonenplan: ZPP 1.1 "Heuer-Areal", Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Juli 2024

Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/193523

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr: BG25906 (eBau 2024-8660 / 197176)

Gesuchsteller: Sabine Pirolt Schmid, Vogelsang 63, 2502 Biel/Bienne

Projektverfasser: Dietziker Architekten GmbH, Dammweg 3, 2502 Biel/Bienne

Standort: Vogelsang 63, 2502 Biel, Parzelle Nr. 5839

Bauvorhaben: Teilumbau des Einfamilienhauses mit Neubau eines Anbaus, Ersatz der Gasheizung durch eine aussenstehende Luft-Wasser-Wärmepumpe und Solaranlage auf dem Dach

Zonenplan: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 20/-, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 04.07.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25714 (eBau Nr. 2023-16158 / 157878)

Gesuchsteller: Michel Rudin, Brünigstrasse 9, 6005 Luzern

Projektverfasser: Haus und Mensch AG, Industriestrasse 7, 6005 Luzern

Standort: Collègegasse 21, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1714

Bauvorhaben: Umbau- & Sanierungsarbeiten Altstadthaus; Ersatz des nordseitigen jüngeren (1960) Anbaus; Einbau Wärmepumpe

Zonenplan: Bauzone 5, Geschlossene Bauweise I, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe B (Biel, Neuenstadt)

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.07.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers

Alle Veranstaltungen finden und melden auf Bienne2Go

Nützliche Informationen zu Abfallentsorgung

 

Aufrufe total: 134, Letzter Aufruf: 02.07.2024 19:59.