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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung des Bundesrates zur Thematik «Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, AIG (Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen») seine Stellungnahme zu Handen des Schweizerischen Städteverbandes verabschiedet. Nach geltendem Recht muss eine vorläufige aufgenommene ausländische Person drei Jahre warten, bis sie ein Gesuch um Familiennachzug einreichen kann (Art. 85 Abs. 7 AIG). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Grundsatzurteil vom 9. Juli 2021 festgehalten, dass eine gesetzliche Wartefrist von drei Jahren beim Familiennachzug von ausländischen Personen nicht vereinbar ist mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Obwohl den Staaten ein weiter Ermessensspielraum bei der Festlegung der Wartefrist zukomme, sei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den privaten Interessen und dem wirtschaftlichen Wohlergehen des betroffenen Staates herzustellen. Ab einer Wartefrist von mehr als zwei Jahren müsse daher immer eine Einzelfallprüfung erfolgen (Verhältnismässigkeitsprüfung). Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Grundsatzurteil vom 24. November 2022 bestätigt. Neu soll daher die gesetzliche Wartefrist beim Familiennachzug von Personen mit einer vorläufigen Aufnahme von drei auf zwei Jahre herabgesetzt werden. Damit wird den Urteilen des EGMR sowie des BVGers Rechnung getragen. Der Gemeinderat steht der Vorlage positiv gegenüber und stimmt dieser zu. 

Aufrufe total: 155, Letzter Aufruf: 02.07.2024 00:38.