Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 02.07.2024 publiziert
Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 26. Juni 2024
Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahme anlässlich des Pod‘Rings
Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG).
Montag, 08. Juli 2024 ab 08.00 Uhr bis Montag, 15. Juli 2024, 18.00 Uhr ist die Obergasse und die Brunngasse für den motorisierten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
Anlieferungen sind täglich bis um 17.00 Uhr für Anwohnende und Geschäfte möglich. Am Samstag, 13. Juli 2024 bis um 14.00 Uhr.
Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.
Polizeiinspektorat
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen
Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, auf der Murtenstrasse.
Auf der Murtenstrasse zwischen der Salzhausstrasse und der Alfred-Aebi-Strasse wird durch die Aare Seeland mobil (asm) eine Gleis- und Oberbausanierung durchgeführt.
Um die Arbeiten auszuführen, muss im obgenannten Abschnitt auf der Murtenstrasse ein Einbahnregime eingeführt werden.
Ab dem Kreisel Gurnigelstrasse/Moserstrasse besteht auf der Murtenstrasse in Richtung Salzhausstrasse für sämtlichen Motorfahrzeuge ein «Einfahrt verboten».
Ausgenommen von der Massnahme ist der öffentliche Verkehr.
Der motorisierte Individualverkehr wird über die Alfred-Aebi-Strasse– Zukunftstrasse–Mattenstrasse umgeleitet.
Für den Fuss- und Veloverkehr bleibt die Murtenstrasse zu jeder Zeit in beiden Richtungen offen.
Dauer der Verkehrsmassnahme:
Montag, 08.07.2024 / 07.00 Uhr bis Samstag, 13.07.2024 / 17.00 Uhr
Die Zufahrt für die Rettungs-organisationen ist gewährleistet.
Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen
Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, auf der Salzhausstrasse.
Auf der Salzhausstrasse wird zwischen der Johann-Aberli-Strasse und der Murtenstrasse eine neue Leitung für die Seewassernutzung gebaut.
Um die Arbeiten auszuführen muss auf der Salzhausstrasse im oben genannten Abschnitt ein Einbahnregime eingeführt werden.
Ab der Murtenstrasse besteht auf der Salzhausstrasse in Richtung Johann-Aeberli-Strasse für sämtliche Motorfahrzeuge ein «Einfahrt verboten».
Der Verkehr wird über die Murtenstrasse – Gurnigelstrasse, respektive über die Silbergasse – Aarbergstrasse umgeleitet.
Für den Fuss- und Veloverkehr bleibt die Salzhausstrasse zu jeder Zeit in beiden Richtungen offen.
Dauer der Verkehrsmassnahme:
Montag, 15.07.2024 / 07.00 Uhr bis ca. Freitag, 06.09.2024 / 17.00 Uhr
Die Zufahrt für die Rettungs-organisationen ist gewährleistet.
Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.
Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung
Soziales
Verfügung im Rückerstattungsverfahren von unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen im Sinne von Art. 40 Abs. 5 Sozialhilfegesetz (SHG)
der Abteilung Soziales der Stadt Biel
betreffend Herr Lampreia Cochucha Andre, Adresse unbekannt
- Verfügung
- Herr Lampreia Cochucha muss der Abteilung Soziales die unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen in der Höhe von CHF 665.35 zurückerstatten.
- Da Herr Lampreia Cochucha nicht mehr von der Abteilung Soziales unterstützt wird, müssen die 4 Monatsraten von CHF 146.00 und eine Monatsrate von CHF 81.35 direkt an die Abteilung Soziales überwiesen werden. Die erste Monatsrate wird am 1. September 2024 fällig. Wird eine geschuldete Rate nicht bezahlt, wird die gesamte Schuld sofort fällig.
- Sollte Herr Lampreia Cochucha erneut von der Abteilung Soziales unterstützt werden, so werden diese Monatsraten direkt von seinem Sozialhilfebudget abgezogen.
- Diese Verfügung wird Herrn Lampreia Cochucha mit der Publikation im Amtlichen Anzeiger vom 2. Juli 2024 eröffnet.
- Beschwerdeverfahren
Herr Lampreia Cochucha hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen ab Eröffnung dieser Verfügung beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, schriftlich und begründet Beschwerde zu erheben.
Abteilung Soziales
Rechtsdienst
Camille Ding, MLaw Laura Imhof
Juristin Leiterin Spezialdienste
Bevölkerung
Ausländerrechtlicher Bescheid: Nichteintreten auf Gesuch um Visum D zwecks Ehevorbereitung
Betrifft: Biel
Angaben zur Person
Name, Vorname: KRASNIQI, Arjeta
Nationalität: Kosovo
Geburtsdatum : 27.09.1988
Wohnort: Unbekannt
Letzte bekannte Adresse: Negroc, Gllogoc (Kosovo)
Die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel verfügt:
- Auf das Gesuch zur Erteilung eines Visums zum langfristigen Aufenthalt (Visum D) zwecks Eheschliessung und Familiennachzug von Arjeta Krasniqi wird nicht eingetreten.
- Die Gebühren belaufen sich auf 150 Franken.
Die vollständige Verfügung kann von der Betroffenen oder Personen, die sie vertreten, bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 62 ff. VRPG innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rechtsabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. Sie ist in zwei Exemplaren einzureichen und die angefochtene Verfügung ist beizulegen.
Personen, die im Ausland wohnen, haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil anzugeben. Ansonsten kann die Zustellung unterbleiben oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen (Art. 15 Abs. 7 VRPG).
Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste
Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25'829 (eBau Nr.: 2024-2704 / 196422)
Bauherrschaft: Stadt Biel, Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel
Projektverfasserin: Stadt Biel, Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel
Standort: Biel, Europaquai (Strandboden), Parzellen Nrn. 2966 und 2967
Bauvorhaben: Erstellen von 8 Stelen mit Hinweis auf Klimawandel (Befristet für 5 Jahre)
Zone: Bauzone K, Zone für öffentliche Nutzung [Zweckbestimmung 12 - Parkanlagen (Freiflächen nach SFG)], Überbauungsordnung (UeO) "Häfeli"
Schutzzone: Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)
Gewässerschutz: Zone Aₒ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)
Hinweise: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
Auflage- und Einsprachefrist: 25. Juli 2024
Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/196422
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau.
Baugesuch Nr.: 25913 eBau Nr.: 2024-9017 / 196102
Bauherrschaft: Thermosource AG, Gottstattstrasse 4, 2501 Biel
Vertreten durch: Energie Service Biel/Bienne, Gottstattstrasse 4, 2501 Biel
Standort: Biel, Feldeckstrasse, Falkenstrasse, Gurzelenstrasse, Parzellen Nrn. 3849, 3882, 6052, 9254 und 11260
Bauvorhaben: Erweiterung des Fernwärmenetzes "Champagne" in der Feldeckstrasse von der Kreuzung Falkenstrasse bis zur Gurzelenstrasse
Zone: Öffentlicher Verkehrsraum
Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Auflage- und Einsprachefrist: 25. Juli 2024
Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/196102
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau
Baugesuch Nr: BG25884 (eBau Nr. 2024-6951/ 200540)
Gesuchsteller: 3P Immobilien AG, Gurzelenstrasse 31, 2502 Biel/Bienne
Projektverfasser: k2p Architekten GmbH, Gurzelenstrasse 31, 2502 Biel
Standort: Jurastrasse 7, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1577
Bauvorhaben: Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude
Zonenplan: Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich "Wildermethmatte" vom 03.06.2020, Zone mit Planungspflicht 1.2 "Heilmann-Platz"
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 25.07.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baugesuch Nr: BG25877 (eBau Nr. 2024-6608 / 194150)
Gesuchsteller: Vitali's Generation AG, Poststrasse 19, 2500 Biel/Bienne 6
Projektverfasser: Casa e Vita AG, Poststrasse 19, 2504 Biel
Standort: Poststrasse 7b, 2504 Biel, Parzelle Nr. 4488
Bauvorhaben: Umnutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss von einem Büro in eine KITA
Zonenplan: Bauzone 2, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 02.08.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
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