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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 10. Februar 2021

Covid-19: Mietreduktion für gewerblichen Räumlichkeiten im Eigentum der Stadt Biel während der «ersten Welle»

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass den Mieterinnen und Mietern von gewerblichen Räumlichkeiten im Eigentum der Stadt Biel während der sog. «ersten Welle» der Corona-Pandemie vom Frühjahr 2020 für die Dauer der behördlichen Betriebseinstellungen 50 Prozent der ordentlicherweise geschuldeten Miete erlassen werden. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass im vorliegend interessierenden Zusammenhang dann von einer behördlichen Betriebseinstellung zu sprechen ist, wenn die Haupterwerbsquelle entfällt. Somit soll beispielsweise ein Gastronomiebetrieb auch dann in den Genuss dieser Erleichterungen kommen können, wenn er während des Lockdowns Take-Away-Angebot gemacht hat, da mit solchen nur ein Bruchteil der üblichen Umsätze erwirtschaftet werden konnte und in der Schweiz zum damaligen Zeitpunkt keine pauschalen Entschädigungen geleistet wurden, sondern die bekannten Instrumente wie Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz oder COVID-Kredite zum Einsatz kamen, welche für die Mietthematik kaum eine Wirkung hatten. Bis anhin hatte die Stadt Biel Miet- und Pachtzinsen während der «ersten Welle» grosszügig und unbürokratisch gestundet. Der hälftige Erlass wird auf entsprechendes Begehren der Mieterin oder des Mieters hin gewährt, wenn eine behördliche Betriebseinstellung nachgewiesen wird.

Konkret bedeutet diese Lösung mit Blick auf den Lockdown im Frühjahr Folgendes: Ein Coiffeurbetrieb bekommt einen Mieterlass von 50 % für 1 ½ Monate (behördliche Schliessung vom 17. März bis 26. April 2020), ein Gastronomiebetrieb erhält einen Mieterlass von 50 % für zwei Monate (behördliche Schliessung vom 17. März bis 10. Mai 2020) und ein Freizeitbetrieb erhält einen Mieterlass von 50 % für 2 ½ Monaten (behördliche Schliessung vom 17. März bis 5. Juni 2020).

Weiter hat der Gemeinderat entschieden, dass sich im jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen kommunalen Massnahmen in Bezug auf Mietverhältnisse für Geschäftsräume zwischen Dritten ergriffen aufdrängen; dies aus folgenden Überlegungen: Mit den angepassten und ausgeweiteten Bestimmungen für die Härtefallentschädigungen, welche nach den letzten Beschlüssen von Bund und Kanton von Mitte Januar dieses Jahres nun insbesondere die Fixkosten und den Umsatzrückgang berücksichtigen, sind die Mieten von diesem Instrument miterfasst. Damit wurde eine vom Gemeinderat der Stadt Biel schon letztes Frühjahr erhobenen Forderung im Interesse von Gewerbe, Gastronomie, Kultur und Sport endlich, wenn auch in etwas anderer Form als damals angedacht, Rechnung getragen.

Analyse und Definition der Massnahmen für eine energetische Betriebsoptimierung von vier Gebäuden im Verwaltungsvermögen

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 165'000.00 für die energetische Betriebsoptimierung von vier Gebäuden im Verwaltungsvermögen bewilligt (Schulhaus Sahligut, Volkshaus, Sporthalle Esplanade, Krematorium). Die Betriebsoptimierung umfasst die Überprüfung der Einstell- und Verbrauchswerte der Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation. Die Definition und Umsetzung von energetischen Betriebsoptimierungen sind gesetzlich vorgeschrieben.