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«SBB-Fahrplan 2025»: Nein zum Zwei-Klassen-Bahnnetz

Die Städte Yverdon-les-Bains, La Chaux-de-Fonds, Neuenburg, Biel, Delsberg, des Réseau des villes de l’arc jurassien (RVA), Morges, Genf und dessen Flughafen haben die Ankündigung zum neuen Fahrplan der SBB vom 5. Mai zur Kenntnis genommen. Sie bedauern diesen Entscheid, der das Bahnangebot im grossen Teil der Westschweiz und das Angebot an Nachtzügen von Genf nach Basel verschlechtern wird. Der Flughafen Genf ist zudem besorgt, weil die Netzverbindungen im Einzugsgebiet stark beeinträchtigt werden.

Die Städte Yverdon-les-Bains, La Chaux-de-Fonds, Neuenburg, Biel, Delsberg, des Réseau des villes de l’arc jurassien (RVA), Morges, Genf und der Flughafen Genf stellen fest, dass mit der Verdoppelung der Taktzeiten zwischen dem Jurabogen und Lausanne die Verbindungen zum Flughafen und nach Genf stark eingeschränkt und die Direktzüge bis auf wenige Ausnahmen gestrichen werden. Die Bahnverbindung Biel–Genf erfolgt heute im Stundentakt mit einem Direktzug, auch ausserhalb der Stosszeiten, und wird ergänzt mit indirekten Verbindungen über Lausanne. Mit dem neuen Fahrplan ab Dezember 2024 kündigt die SBB eine Kürzung der Direktverbindungen zwischen den Städten des Jurabogens, Morges und Genf auf vier Züge pro Tag und Richtung an, beschränkt auf die Stosszeiten. Die Reisenden in Richtung und von Genf und Genf Flughafen müssen über Renens oder Lausanne fahren und dort umsteigen.

Grund dieser Änderung sind zahlreiche geplante Bauarbeiten auf der Strecke Lausanne–Genf, deren Kapazität aufgrund der Baustellen eingeschränkt wird. Die SBB hat die Trasse des direkten IC zwischen dem Jurasüdfuss und Genf gestrichen, um diese Kapazitätseinbusse teilweise auszugleichen. Der damit erzeugte Reiseunterbruch wird sich in hohem Masse auf die Attraktivität dieser Verbindung auswirken und erhöht das Risiko, dass der öffentliche Verkehr zugunsten des Strassenverkehrs weniger genutzt wird. Dieser im Ausbauschritt 2025 des Programms STEP vom Bundesamt für Verkehr (BAV) vorgesehene und von der SBB im Fahrplan 2025 am 5. Mai bestätigte Attraktivitätsverlust widerspricht der Klimastrategie des Bundes in Bezug auf die Verminderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Dieser Entscheid ist umso bedauerlicher, als die zeitgleich erfolgten Preiserhöhungen für den ÖV die Nutzerinnen und Nutzer bereits potenziell davon abhalten, mit der Eisenbahn zu reisen. Ausserdem wird es für den Flughafen Genf schwierig sein, den Anteil der Kundschaft zu erhöhen, die mit dem öffentlichen Verkehr anreist, obwohl der Bund diesbezüglich Ziele festgelegt hat.

Aufgrund der Überlastung auf der Autobahn A1 zwischen Lausanne und Genf kann eine Verkehrsverlagerung von der Eisenbahn auf die Strasse nicht in Betracht gezogen werden und ist unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Studien zu den klimatischen Auswirkungen in keiner Hinsicht eine Option. Um das ÖV-Angebot massiv und gleichmässig auszubauen, ohne einen Teil der Schweiz, insbesondere die Westschweiz, dabei zu benachteiligen, müssten das BAV und die SBB berücksichtigen, dass Veränderungen im Verhalten begleitet werden müssen.

Die betroffenen Instanzen begrüssen die Frequenzsteigerungen zwischen dem Jurasüdfuss und Lausanne ab Dezember 2024. Die Verdichtung der Verbindungen sind aber die Mindestbedingungen, um eine aktive Politik zur Verkehrsverlagerung zu schaffen und das individuelle Mobilitätsverhalten zu verändern. Die Städte des Jurabogens sowie die Stadt Morges befürchten eine erhebliche Verlängerung der Reise- und Wartezeit für die Reisenden, die nach Lausanne oder Genf fahren. Der neue Fahrplan 2025 sollte nicht zulasten der wichtigen kantonsübergreifenden Verbindungen erfolgen. Obschon das vom Parlament genehmigte ÖV-Angebot im Rahmen des STEP-Ausbauschritts 2035 diese Nachteile beheben wird, bedeutet dies eine Verschlechterung des Angebots zwischen den Städten des Jurabogens, Morges und Genf während zehn Jahren, was nicht annehmbar ist. Die Situation ist umso problematischer, als das Angebot 2035 angesichts der vielen bereits von der SBB angekündigten Verzögerungen mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann.

Die unterzeichnenden Städte wenden sich gegen den von der SBB angekündigten Entscheid und verlangen, dass die Bundesorgane, insbesondere das BAV, in Erwägung ziehen, diesen zu überdenken und vertretbare Lösungen vorzuschlagen, ohne auf das neue Programm 2035 warten zu müssen. Insbesondere ist eine deutliche Verringerung der Dauer der angekündigten Einschränkungen sowie eine Erhöhung der Anzahl Direktverbindungen zu erwägen. Die Unterzeichnenden ersuchen die Vertreterinnen und Vertreter der SBB, des BAV und der kantonalen Instanzen, den Dialog mit den benachteiligten Gemeinden aufzugreifen, um innerhalb eines angemessenen Zeitraums gangbare Alternativen hervorzubringen.