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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024

Anpassung der Gebührenverordnung: Verzicht auf die Rückerstattung von 80 % der Gebühren der Voranfragen zu Baubewilligungen.

Der Gemeinderat hat beschlossen die städtische Verordnung anzupassen, um auf die Rückerstattung von 80 % der Gebühren für die Voranfragen zu Baubewilligungen zu verzichten. Bisher wurde ein Teil der auf den Voranfragen erhobenen Gebühren bei der Erteilung der Baubewilligung zurückerstattet. Da die Kosten für die Vorprüfung keinen Zusammenhang mit der Erteilung der Baubewilligung haben und die Rückerstattung eines Teils der Gebühren einen Verwaltungsaufwand darstellt, hat der Gemeinderat beschlossen auf die Rückerstattung von 80 % der Gebühren der Vorprüfung zu verzichten, dies mit dem Ziel, die Kosten der Bearbeitung vollständig abzudecken. Im Vergleich, den ein externer Auftragnehmer mit den wichtigsten Städten des Espace Mittelland durchgeführt hat, ist die Stadt Biel die einzige, die einen Teil der Gebühren für die Bearbeitung der Vorprüfung zurückerstattet und die effektiven Kosten nicht abdeckt. Durch den Verzicht auf die Rückerstattung werden die öffentlichen Leistungen nicht geschmälert und einfache Anfragen bleiben weiterhin kostenlos. Diese Massnahme entspricht dem politischen Willen, einen hochwertigen Service public zu bieten, indem bei der stetig wachsenden Anzahl und Komplexität der Anfragen das Personal aufgestockt wird.