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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 28.05.2024 publiziert

Stadtrat

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 16. Mai 2024

 

Polizeiwesen

 

Versuch «Mediterrane Nächte» / Verlängerung der Terrassenöffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben bis 01.30 Uhr (vorgängig 00.30 Uhr)

 

Die verlängerten Öffnungszeiten der Terrassen von Gastgewerbetrieben werden Freitagnacht und Samstagnacht bis max. 01.30 Uhr ermöglicht.

Die Verlängerung gilt an folgenden Daten: 05./06. Juli, 12./13. Juli, 19./20. Juli, 26./27. Juli, 31. Juli, 02./03. August, 09./10. August, 16./17. August, 23./24. August, 30./31. August, 06./07. September, 13./14. September, 20./21. September 2024

Interessierte Gastgewerbebetriebe können sich bis zum 21. Juni 2024 schriftlich bei der Gewerbepolizei Biel melden.

Polizeiinspektorat, Gewerbepolizei, Zentralstrasse 60, 2502 Biel

gewerbepolizei@biel-bienne.ch / 032 326 18 25

 

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen Bieler Lauftage vom 07. bis 08. Juni 2024

 

Während dem Anlass ist mit Verkehrsbehinderungen auf dem gesamten Stadtgebiet zu rechnen. Folgende Strassen sind von Freitag, 07. Juni 24 ab 21.00 Uhr bis Samstag, 08. Juni 2024 um 03.00 Uhr für sämtlichen Fahrverkehr gesperrt:

Längfeldweg in Fahrtrichtung West / Eidochsweg / Mühlestrasse zwischen Gottstattstrasse und Schlösslistrasse / Gottstattstrasse zwischen Jakob-Stämpfli-Strasse und Ohmweg / Oberer Quai (Nordseite) / Zentralstrasse zwischen Plänkestrasse und Silbergasse / Bahnhofstrasse zwischen Zentralplatz und General-Guisan-Platz / Güterstrasse / Murtenstrasse zwischen Alexander-Schöni-Strasse und Silbergasse / Silbergasse zwischen Zentralstrasse und Murtenstrasse / Zukunftstrasse / Alfred-Aebi-Strasse / Mühlefeldweg / Weidstrasse / Heideweg / Schleuse Port

Wir bitten sämtliche Verkehrsteilnehmende, die Signale zu beachten.

Die Parkplätze auf der Laufstrecke werden zum Teil aufgehoben.

Das Polizeiinspektorat macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt 300 Franken zzgl. Ordnungsbusse.

Der Zieleinlauf erfolgt am Samstag, 08. Juni 2024 ab ca. 04.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr über folgende Strassen:

Bözingenrainweg / Mettlenweg / Längfeldweg / Tissot Arena

Auf dieser Strecke muss im genannten Zeitraum mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Polizeiinspektorat Biel

 

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

 

Verkehrsbeschränkung auf der Ländtestrasse, gestützt auf Art. 3 des Strassen­verkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG).

Auf der Ländtestrasse, im Abschnitt zwischen der Badhausstrasse und dem Jean-Jacques-Rousseau-Platz, finden Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Fernwärmenetz statt.

Um die Arbeiten auszuführen, muss der Verkehr im Baustellenbereich auf zwei Fahrspuren reduziert werden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich wird aus Sicherheitsgründen auf 30 km/h limitiert.

Die Zu- und Wegfahrten für Anwohnerinnen und Anwohner sind grundsätzlich gewährleistet.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 27. Mai bis ca. Ende Juli 2024

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel - Verkehrslenkung

 

Bevölkerung

 

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

 

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste

 

Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt Biel

Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz

Am Dienstag, 4. Juni 2024 sind unseres Büros ausnahmsweise den ganzen Tag geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Leiter: Bruno Bianchet

 

Mietwesen

Jährliche Leerwohnungszählung des Bundes, im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS).

 

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer (oder deren Vertretung) von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet sind verpflichtet, die per 1. Juni 2024 leerstehenden Wohnungen zu melden.

Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie unter www.biel-bienne.ch/erhebung

Meldeschluss: 7. Juni 2024

Rücksendeadresse: Dienststelle Wirtschaft / Statistik, c/o Zentraler Informationsdienst, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder stat@biel-bienne.ch.

Rechtsgrundlagen: Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 1993

Leerraum gemäss dem Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum (SGR 7.2.1-6)

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Die Stadt Biel ruft ausserdem den Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften und Grundstücken auf dem Stadtgebiet in Erinnerung, dass sie ihre leerstehenden Objekte melden müssen, sobald der Leerstand bekannt wird, wenn dieser den im Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entspricht. Konkret handelt es sich dabei um seit über 3 Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über 6 Monaten leerstehende Wohnungen.

Die Dienststelle Wirtschaft / Statistik steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung
(032 326 13 21 oder stat@biel-bienne.ch).

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr.: 25'795 (eBau Nr.: 2023-22805 / 185713)

Bauherrschaft: NPG AG, Morgenstrasse 70, 3018 Bern

Projektverfasserin: ARGE Studio Burkhardt GmbH & Lucas Michael Architektur GmbH, Räffelstrasse 11, 8045 Zürich

Standort: Biel, Blumenstrasse 53, 55, 57, 59, Parzelle Nr. 11328 (BR 11364)

Bauvorhaben: Neubau autofreies genossenschaftliches Wohnhaus mit 30 Wohnungen, Gemeinschaftsraum mit Küche und Atelier / Werkstatt

Zonenplan: Bauzone 3, Geschlossene Bauweise, Mischzone B, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Ausnahmen:

- Überschreiten des zulässigen Masses für Bauten und Anlagen im Strassenabstand oder im Strassenraum (Treppentürme und Balkone) nach Art. 11 Bauverordnung der Stadt Biel

- Überschreiten des zulässigen Masses für Parkierung genutzten 2/5 Parzellenlänge entlang der Cornouillerstrasse (Längsparkplätze) nach Art. 9 Abs. 4 Baulinienreglement der Stadt Biel

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 20. Juni 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/185713

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr: BG25794 (eBau Nr. 2023-22739 / 182400)

Gesuchsteller: Hirslanden AG, Boulevard Lilienthal 2, 8152 Glattpark (Opfikon)

Projektverfasser: SHS Architekten AG, Kasernenstrasse 5, 3600 Thun

Standort: Blumenrain 105, 2503 Biel, Parzelle Nr. 8101

Bauvorhaben: Umbau Dachgeschoss zu Pikettzimmer mit Aufenthaltsraum, Neubau einer aussenliegenden Fluchttreppe und von Dachflächenfenster

Zonenplan: Bauzone 3, Zone für öffentliche Nutzungen (9 Private Nutzungen im öffentlichen Interesse)

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 20.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG24483-B (eBau Nr. 2023-7984 / 138922)

Gesuchsteller: Pensionskasse Solothurn, Dornacherplatz 15, 4500 Solothurn

Projektverfasser: rzd construction ag, Tulpenweg 2, 2575 Täuffelen

Standort: Theodor-Kocher-Strasse 11, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2360

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Aufstellung von 3 Luft-Wasser-Wärmepumpen auf Dach

Zonenplan: Bauzone 4 strassenseitig, Bauzone K (Kleinbauten) im Hof, Geschlossene Bauweise, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 40%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Überschreitung der Höhe des Gabarits für Bauteile über dem Attikageschoss (Art. 20, Abs. 3 BBauV)

Gewässerschutz: GWS-Zone UB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 20.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25793 (eBau Nr. 2023-22737 / 163780)

Gesuchsteller: Hirslanden AG, Boulevard Lilienthal 2, 8152 Glattpark (Opfikon)

Projektverfasser: SHS Architekten AG, Kasernenstrasse 5, 3600 Thun

Standort: Blumenrain 103, 2503 Biel, Parzelle Nr. 4959

Bauvorhaben: Innenumbau bestehende Klinikräumlichkeiten zu Praxen, Anbau Liftanlage

Zonenplan: Bauzone 3, Zone für öffentliche Nutzungen (9 Private Nutzungen im öffentlichen Interesse)

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 27.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,

5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage

Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25810 (eBau Nr. 2023-21920 / 167442)

Gesuchsteller: Leunora und Lavdrim Kadriu, Brüggstrasse 102, 2503 Biel

Projektverfasser: Quadrat AG, Bernstrasse 178, 3052 Zollikofen

Standort: Heideweg 10, 2503 Biel, Parzelle Nr. 7510

Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohnungen, Neubau gedeckter Aussensitzplatz mit Abstellflächen

Zonenplan: Bauzone 3, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/15, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 27.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr: BG25901 (eBau 2024-8342 / 195031)

Gesuchsteller: Schweizerische Mobiliar Asset Management AG, Bundesgasse 35, 3001 Bern

Projektverfasser: architekturgmbh h s g z n, Schützenmattweg 10, 2560 Nidau

Standort: Alexander-Schöni-Strasse 8, 10, 2502 Biel, Parzelle Nrn. 2215, 2218

Bauvorhaben: Mieterausbau im 2. und 3. Obergeschoss, Erstellung einer Terrasse auf bestehendem Flachdach inkl. Fensterersatz für Ausgang auf Terrasse, Einbau Kühlsystem mit Aussengerät

Zonenplan: Teiländerung der baurechtlichen Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal" im Bereich "A.-Schöni-Strasse" vom 26.02.2018, Bauzone 4, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 27.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

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