Navigieren in Biel

Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 5. Juni 2024

Leistungsvertrag mit der Volkshochschule 2024 bis 2026

Der Gemeinderat hat beschlossen, die bewährte Zusammenarbeit mit der Volkshochschule weiterzuführen. Dafür hat er einen Leistungsvertrag bis Ende 2026 bewilligt und beantragt dem Stadtrat für diesen einen Verpflichtungskredit von 420 000 Franken für drei Jahre zu genehmigen.

Die Volkshochschule leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erwachsenen- und Elternbildung in der Stadt Biel. Die Volkshochschule bietet jährlich über 700 Kurse in den Bereichen Allgemeinbildung, Sprachen, Integration und Elternbildung an. Zudem pflegt sie ein Netzwerk mit lokalen Organisationen, die ihr Wissen und Know-how der interessierten Bieler Bevölkerung weitergeben.

Beiträge für zwei Bücher über die Verkehrsbetriebe Biel und die Biel-Meinisberg-Bahn

Der Gemeinderat hat zwei Unterstützungsbeiträge für Werke über den öffentlichen Verkehr in der Stadt und Agglomeration Biel beschlossen. Mit 5000 Franken wird ein Buch unterstützt, welches im Jahr 2027 erscheinen und die dannzumal 150-jährige Geschichte der Verkehrsbetriebe Biel (VB) zum ersten Mal seit 50 Jahren umfassend dokumentieren soll. Der amtierende Stadtpräsident und Verwaltungsratspräsident der VB, Erich Fehr, wird nach seiner Amtszeit ab 2025 das Buch ehrenamtlich redigieren.  

Mit 1000 Franken wird ein zweites Buch über die Geschichte der früheren Biel-Meinisberg-Bahn unterstützt, der Vorläuferin der heutigen Buslinie 72. Dieses Werk soll bereits Ende 2024/Anfang 2025 erscheinen. Beide Bücher werden vom Verlag Prellbock in Goldau (SZ), einem Fachverlag für Literatur über den öffentlichen Verkehr in der Schweiz herausgegeben werden. Das Buch wird unter der Leitung von Florian Inäbnit, dem Inhaber des Verlags Prellbock, verfasst.

Sanierung des Regenbeckens Schlösslistrasse

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von 570 000 Franken zulasten der Sonderrechnung Abwasserwesen für die Sanierung der elektromechanischen und maschinellen Ausrüstung des Regenbeckens Schlösslistrasse genehmigt. Mit dem Regenbecken wird bei starken Regenfällen ein Teil des grossen Abwasseranfalls aufgefangen und vorgereinigt, bevor es gewässerschutzkonform in ein Gewässer abgeleitet wird. Damit wird zudem ein Rückstau des Abwassers in der Kanalisation und somit Schäden in den angeschlossenen Gebäuden verhindert.

Deckschichterneuerung für zwei Strassenabschnitte

Der Gemeinderat hat zwei Verpflichtungskredite für Deckbelagserneuerungen auf zwei Abschnitten des Johann-Heinrich-Laubscher-Wegs (54 200 Franken) und in der Unterführung Murtenstrasse (77 800 Franken) bewilligt. Die Deckbelagserneuerungen erfolgen im Rahmen des üblichen baulichen Strassenunterhalts und werden im Sommer/Herbst 2024 ausgeführt.

Teiländerung der Überbauungsordnung «Kerngebiet Masterplan Nr. 2»

Die Stadt Biel hat die Liegenschaft an der Aarbergstrasse 72 im Jahr 2023 im Baurecht an die KIMBALL AG abgegeben, welche dort ein Kompetenzzentrum für Gesundheit und Prävention realisieren will. Im Januar 2024 wurde ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Dieses basiert auf dem Projekt «LUMIÈRE» des Architekturbüros :mlzd aus Biel, welches im Wettbewerbsverfahren als Siegerprojekt ausgewählt worden war. Um die Realisierung dieses Projektes zu ermöglichen, hat der Gemeinderat eine geringfügige Anpassung der dort geltenden Überbauungsordnung genehmigt.

Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Der schweizerische Städteverband hat u.a. die Stadt Biel zu einer Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen eingeladen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Mit ihr wurden die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen von Grund auf reformiert. Der Bundesrat erstattet periodisch über den Vollzug und die Wirksamkeit des nationalen Finanzausgleichs Bericht. Der nun vorliegende vierte Wirksamkeitsbericht gibt Auskunft, inwieweit die Ziele des nationalen Finanzausgleichs in den Jahren 2020–2025 erreicht werden und soll dem Parlament u.a. als Grundlage für eventuell notwendige gesetzliche Anpassungen dienen. Da die Vorlage keine direkten Auswirkungen auf die Städte und die Gemeinden hat, unterstützt die Stadt Biel den Vorschlag des Bundes.