Polizei
Die operative Wahrnehmung der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben wird im Auftrag der Stadt Biel durch die Kantonspolizei Bern sichergestellt.
Kantonspolizei Bern
Die operative Wahrnehmung der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben wird im Auftrag der Stadt Biel durch die Kantonspolizei Bern sichergestellt.
In welchen Fällen gelange ich an die Polizei?
- Strafanzeige erstatten (z.B. Velodiebstahl)
- Verdächtiges Verhalten melden
- Verlustanzeigen von Identitätskarten usw.
- Im Notfall
- Bei Verkehrsunfällen
- Prävention (Gewalt, Diebstahl, Einbruch, Raub, Drogen, Internet, Betrug)
Polizeiwache Biel
Spitalstrasse 20
2501 Biel
031 638 81 14
Öffnungszeiten
117
Notfallnummern
Städtische Polizeiorgane
Für die Wahrnehmung der orts- und fremdenpolizeilichen Aufgaben ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit, bzw. die Dienststellen Polizeiinspektorat sowie Einwohner- und Spezialdienste zuständig.
In welchen Fällen gelange ich an die städtischen Polizeiorgane?
- Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Gast-, Taxi- und Prostitutionsgewerbe
- Fragen zu Bewilligungen zur Nutzung des öffentlichen Grundes (Veranstaltungen)
- Organisation von Marktveranstaltungen/Vermietung von Marktständen
- Fragen zu Fundgegenständen
- Auskünfte zu Parkkarten und Bussen im Zusammenhang mit dem Parkieren sowie der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung
- Fragen zur Pilzkontrolle
- Informationen zu Inhalten des städtischen Ortspolizeireglements (Ruhe und Ordnung, Belästigungen, Streitigkeiten, etc.)
- Reservation von Parkplätzen bei Umzügen
- Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Aufenthaltsbewilligungen, Familiennachzug, etc.)