Navigieren in Biel

Bewilligung für Ramm- und Sprengarbeiten

Für Ramm- und Sprengarbeiten benötigen Sie eine Bewilligung. Ein entsprechendes Gesuch ist bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen.

Gemäss Art. 83 Abs. 3 der kantonalen Bauverordnung (BauV) muss für alle Ramm- (Spundwände, Pfähle) und Sprengarbeiten eine besondere Bewilligung bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, mindestens 40 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn mit diesem Formular eingeholt werden. Ausserdem ist die betroffene Nachbarschaft zwingend vorgängig über die Dauer der lärmigen Arbeiten zu informieren.