Reisebewilligung für minderjährige Kinder
Eine Reisebewilligung ist erforderlich, wenn minderjährige Kinder ohne ihre Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland reisen.
Reisen Kinder ohne ihre leiblichen Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland, so gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften. In vielen Ländern wird eine Reisevollmacht der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils verlangt. Es wird daher empfohlen, eine solche mitzuführen.
Hilfreich ist es auch, im Pass der Kinder den Namen der sorgeberechtigten Eltern eintragen zu lassen.
Eine amtlich beglaubigte Reisebewilligung für Ihre minderjährigen Kinder erhalten Sie am Schalter der Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, Biel. Die Eltern müssen nicht beide kommen, aber der anwesende Elternteil muss sorgeberechtigt sein.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Vollständig ausgefülltes Formular «Reisevollmacht für das Reisen mit minderjährigen Personen» [pdf, 565 KB]
- Reisepässe oder Identitätskarten beider Eltern
- Reisepass oder Identitätskarte der Begleitperson
- Reisepass oder Identitätskarte des Kindes
- Transporttickets (Flug, Bahn)