Sozialhilfe-Normen Biel und Auszahlungsdaten
Die finanzielle Unterstützung in der Sozialhilfe setzt sich aus einzelnen Beträgen zusammen. In verschiedenen Normen ist festgelegt, wieviel Geld für welchen Zweck ausbezahlt wird.
Grundbedarf
Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt. Dazu gehören Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung, Energieverbrauch, Haushalt, Gesundheits- und Körperpflege, Mobilität oder Unterhaltung und Bildung.
Der Kanton Bern wendet für den Grundbedarf die SKOS-Richtlinien an. Der Grundbedarf hängt von der Grösse des Haushaltes ab und ist gegen oben begrenzt. Die Höhe der Beträge stützt sich auf wissenschaftlichen Erhebungen zu den Ausgaben der 10% einkommensschwächsten Personen der Schweiz (abzüglich Luxusgüter wie Ferien, Auto, etc.).
Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss Sozialhilfe-Verordnung des Kantons Bern (Art. 8)
Anzahl Personen | Grundbedarf in CHF |
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1 Person (Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren) | 770.– |
1 Person (ab 25 Jahren) | 1006.– |
2 Personen | 1539.– |
3 Personen | 1871.– |
4 Personen | 2153.– |
5 Personen | 2435.– |
6 Personen | 2639.– |
7 Personen und mehr
|
2843.– (+ 204.– für jede zusätzliche Person) |
Mietkosten
Die Sozialbehörde der Stadt Biel legt fest, welchen Betrag Sie maximal für die Mietkosten erhalten. Die Höhe der Mietzins-Beiträge richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bei Ausübung des Besuchsrechts werden die Ansätze gemässe dem Stichwort Mietzins angepasst.
Mietzinslimiten gemäss Stichwort Mietzins (gültig seit 01.04.2023)
Anzahl Personen | Nettomiete in CHF (ab dem 01.04.2023) |
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1 Person (Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren) | 475.– (Max. 570.– mit Nebenkosten) |
1 Person (ab 25 Jahren) | 700.– |
2 Personen | 950.– |
3 Personen | 1100.– |
4 Personen | 1350.– |
5 Personen | 1550.– |
6 Personen | 1700.– |
7 Personen und mehr | 1850.– |
Krankenkassen
Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für die Krankenkassen-Prämien nach Abzug der Krankenkassen-Verbilligung bis zu den festgelegten Höchstbeträgen («Krankenkassenlimiten»). Die Limiten werden jedes Jahr durch den Kanton Bern auf Basis der günstigsten 5 Kassen festgelegt.
Krankenkassenlimiten in Biel (gültig für das Jahr 2024)
Altersklasse in Jahren | Betrag in CHF | Subventionen in CHF |
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Kinder (0–18 Jahre) | 135.10 | 104.60 |
Junge Erwachsene (19–25 Jahre) | 441.00 | 210.80 |
Erwachsene (ab 26 Jahren) | 591.00 | 221.00 |
Situationsbedingte Leistungen
Situationsbedingte Leistungen sind zusätzliche finanzielle Mittel, die unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und familiären Lage der sozialhilfebeziehenden Personen ausbezahlt werden können. Die Details dazu, die strengen Kriterien und das Vorgehen finden Sie auf der Webseite der Berner Konferenz für Sozialhilfe. Die situationsbedingten Leistungen sind in den Stichwörtern geregelt.
Auszahlungsdaten der Sozialhilfe
Die monatlichen Sozialhilfe-Beiträge werden an den unten aufgeführten Daten überwiesen. Die Gutschrift auf Ihr Konto erfolgt spätestens 3 Arbeitstage nach der Überweisung. Wenn Sie arbeiten und Ihr Lohn auf Ihr persönliches Konto überwiesen wird, werden die Sozialhilfe-Beiträge erst nach Erhalt der Lohnabrechnung und der Kontoauszüge (Bank und/oder Post) ausbezahlt. Die Abteilung Soziales erteilt keine Vorschüsse.
Auszahlungsdaten der Sozialhilfe
Beiträge für den Monat | Überweisung am |
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Januar | 19.12.2023 |
Februar | 23.01.2024 |
März | 26.02.2024 |
April | 25.03.2024 |
Mai | 25.04.2024 |
Juni | 24.05.2024 |
Juli | 25.06.2024 |
August | 25.07.2024 |
September | 26.08.2024 |
Oktober | 24.09.2024 |
November | 25.10.2024 |
Dezember | 25.11.2024 |
Januar 2025 | 19.12.2024 |