Navigieren in Biel

Spezialkommissionen

Die Spezialkommissionen werden im Hinblick auf die Mitarbeit bei der Behandlung von Stadtratsgeschäften gebildet. Ihnen können nur Mitglieder des Stadtrates angehören.

Auch parlamentarische Untersuchungskommissionen sind Spezialkommissionen. Diese werden für die Durchführung einer parlamentarischen Untersuchung bei Vorkommnissen von grosser Tragweite in der Stadtverwaltung eingesetzt.

Der Stadtrat umschreibt die Aufgaben der Spezialkommissionen in Pflichtenheften.

Studienkommission A5

Die Studienkommission A5 berät alle die A5 betreffenden Anträge der Direktion Bau, Energie und Umwelt an den Gemeinderat. Sie hat keine Entscheidungskompetenz und kann damit auch keine Aufträge erteilen, sondern nur Stellungnahmen abgeben.

Folgende Stadtratsmitglieder gehören der Studienkommission A5 an:

Spezialkommission «Totalrevision Stadtordnung» (RSO)

Die RSO-Kommission begleitet das Projekt «Totalrevision Stadtordnung».

Die RSO-Kommission tritt im Rahmen der Vorberatung des Entwurfs für eine neue Stadtordnung zuhanden des Stadtrats an die Stelle der GPK und sie bestellt die Redaktionskommission für die Botschaft an die Stimmberechtigten.

Nebst ihrer Funktion als vorberatende Kommission für die neue Stadtordnung ist sie überdies auch vorberatende Kommission für die sich aus der Totalrevision der Stadtordnung ergebenden Revisionen von Rechtstexten in der Kompetenz des Stadtrates, insbesondere für die Revision der Geschäftsordnung des Stadtrates. Zu den Revisionen von Rechtstexten, die sich aus der Totalrevision der Stadtordnung ergeben und in der Kompetenz des Gemeinderats liegen, nimmt sie im Rahmen eines Mitberichts Stellung.

Sie informiert den Stadtrat in angemessener Weise über den Stand des Projekts.

Die RSO-Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzkommission 

Die Finanzkommission hat den Auftrag, das Budget, die Jahresrechnung und den Finanzplan zu prüfen und den Gemeinderat bei der Sanierung des städtischen Finanzhaushalts zu begleiten. Sie leitet Empfehlungen an den Stadtrat weiter und hat keinerlei Entscheidungskompetenz.

Die Finanzkommission setzt sich wie folgt zusammen:

Rechtliche Grundlagen