Beitrag aus dem Fonds «Stiftung Marguerite Poma»
Hilfe für mittellose, sozial benachteiligte Kinder und betagte Menschen.
Der Fonds «Stiftung Marguerite Poma» wurde mit Geldern aus dem Nachlass von Paolo Ariste Poma gebildet. Die Mittel des Fonds werden zugunsten sozial benachteiligter Kinder und betagter Menschen mit Wohnsitz in Biel gesprochen. Diese müssen mittellos sein, sich in Not befinden und keine gesetzlichen oder sozialen Ansprüche mehr geltend machen können.
Richtlinien zur Bearbeitung von Gesuchen:
- Der Grund für ein Gesuch ist klar zu begründen und mit entsprechenden Dokumenten bezüglich der finanziellen Situation des Gesuchstellers zu belegen (namentlich mittels aktueller Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung, aus der das massgebende steuerbare Einkommen ersichtlich ist).
- Die Auszahlung erfolgt gegen Vorweisung einer entsprechenden Rechnung.
- Beiträge werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Gesuchsteller keine Unterstützung vom Sozialdienst erhalten und ihr steuerbares Einkommen unter den nachstehend aufgeführten Grenzen liegt:
Haushaltsgrösse (Erwachsene und Kinder unter 18 Jahren) |
Maximale Einkünfte (steuerbares Einkommen) |
---|---|
1 Person | CHF 28'000 |
2 Personen | CHF 37'000 |
3 Personen | CHF 52'000 |
4 Personen | CHF 62'000 |
5 Personen | CHF 72'000 |
6 Personen | CHF 82'000 |
7 Personen und mehr | CHF 92'000 |
Zuständig für die Behandlung der Gesuche ist gemäss Art. 3 der Verordnung über den Fonds Stiftung «Marguerite Poma» (SGR 8.6-3) der Stadtpräsident.
Senden Sie Ihr Gesuch mit der Beschreibung Ihrer Lebenssituation und Ihrer finanziellen Verhältnisse (definitive Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung) an die Adresse welche Sie in der Adressspalte finden.