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Strassenlärm

Die Stadt Biel engagiert sich mit Lärmsanierungsmassnahmen gegen Verkehrslärm.

Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone und Gemeinden, ihre Strassen zu sanieren, um die Lärmbelastung unter die – in der Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 verankerten – Grenzwerte zu senken.

Die Lärmsanierung der städtischen Strassen ist eine Daueraufgabe. Sie wird von der Dienststelle Tiefbau / Verkehr in Zusammenarbeit mit der Dienstelle Umwelt durchgeführt. Da die Reduktion von Strassenlärm primär an der Quelle angegangen werden muss, ist der Lärmschutz integrierter Bestandteil der Planung bzw. Umsetzung von Infrastruktur- und Verkehrsprojekten. Um die Lärmbelastung zu senken, wurden bei zahlreichen Strassen bereits Geschwindigkeits­reduktionen angeordnet, vereinzelt auch lärmarme Beläge eingesetzt.

Lärmbelastungskataster

In den Jahren 2021/2022 wurde der Lärmbelastungskataster der Stadt Biel aktualisiert. Seit Herbst 2022 sind die Resultate auf dem WebGIS-Portal  publiziert.

Die Angaben im WebGIS dienen der Orientierung von Interessierten und als Planungsinstrument bei Um- und Neubauten. Sie haben keine rechtliche Wirkung. Die Daten müssen im konkreten Einzelfall überprüft werden, da diese sich möglicherweise zwischenzeitlich verändert haben könnten.

Strassenlärmsanierungen in Biel

Gemäss dem neuen Lärmbelastungskataster der Stadt Biel weisen rund die Hälfte der Strassen im Eigentum der Stadt Biel Immissionsgrenzwertüberschreitungen auf. Bei diesen Strassen besteht nach Lärmschutzverordnung eine Sanierungspflicht.  Da der Lärm gemäss Bundesvorgaben grundsätzlich dort reduziert werden muss, wo er entsteht, stehen Massnahmen an der Quelle im Vordergrund. Angesichts der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen muss die Stadt Biel ihre Projekte jedoch nach Schwere der Grenzwertüberschreitung und Anzahl der Betroffenen priorisieren. Zudem sollen mögliche Synergien mit Infrastrukturprojekten optimal genutzt werden.

Prüfung der Anforderungen der Lärmschutzverordnung

Seit dem 1. Juli 2023 gilt das neue Emissionsmodell für Strassenlärm sonROAD18 in der Kombination mit dem Ausbreitungsmodell der Norm ISO 9613-2 als anerkannter Stand der Technik. Es ist als Berechnungsverfahren für die Prüfung der Anforderungen der Lärmschutz-Verordnung (LSV) an Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten und an Arealentwicklungen in der Stadt Biel zu verwenden. Wir haben für Expertinnen und Experten, welche die Daten aus dem Lärmbelastungskataster der Stadt Biel zu diesem Zweck verwenden, eine Dokumentation als Orientierungshilfe erstellt: Anwendungsgrundlagen / Berechnungskonfiguration sonROAD18 in der Stadt Biel [pdf, 241 KB]