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Vaterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Väter haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.

  • Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt. Er endet, wenn der Vater 14 Taggelder bezogen hat, spätestens nach Ablauf der Rahmenfrist von sechs Monate nach der Geburt.
  • Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 196.00 pro Tag.
  • Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung endet, wenn der Vater 14 Taggelder bezogen hat, spätestens nach Ablauf der Rahmenfrist von sechs Monaten. Der Anspruch kann bis 5 Jahre nach Ablauf der sechsmonatigen Rahmenfrist geltend gemacht werden. Danach erlischt er ohne weitere Ansprüche.
  • Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung kann vom Vater, vom Arbeitgebenden oder von den Angehörigen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden.

Weitere Informationen vermittelt Ihnen das nachstehende Merkblatt: Vaterschaftsentschädigung