Veranstaltungen und Nutzung des öffentlichen Raums
Planen Sie eine Veranstaltung? Nutzen Sie dafür den öffentlichen Grund? Hier finden Sie alle Informationen zum Vorgehen und zur Bewilligung.
Die Nutzung des öffentlichen Raums ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Bewilligungsgesuche sind insbesondere erforderlich für
- Informations- und Verkaufsstände
- Festwirtschaften
- das Verbreiten von Musik
- die Verwendung von Lautsprechern
- das Aufstellen von Plakatständern
- Demonstrationen und Kundgebungen
- Filmprojektion- und -aufnahmen
- das Abschiessen von Feuerwerk
- das Verteilen von Prospekten
- Strassenmusikerinnen und Strassenmusiker.
Bewilligungsformulare
- Formular Anmeldung und Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung
- Formular Gesuch um Bewilligung für eine Standaktion
- Formular Gesuch um Bewilligung von Plakatständern auf öffentlichem Grund für kulturelle Anlässe
Unsere Dienstleistungen
Für die Planung und Organisation von Veranstaltungen im öffentlichen Raum stehen wir Ihnen mit folgenden Dienstleistungen zur Seite:
- Beratung im Bewilligungswesen
- Erteilen von Bewilligungen
- Reservieren von Terminen und Orten
- Koordination/Lieferung Marktstände
- Koordination mit den beteiligten Behörden
- Veranlassen von Verkehrssperrungen, Signalisationen und Abschrankungen.
Die Bearbeitung von Gesuchen zur Nutzung des öffentlichen Raums richtet sich nach dem Ortspolizeireglements der Stadt Biel (SGR 5.5-1).
Die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes bemessen sich nach den Gebührentarifen der Stadt Biel (SGR 6.7-1; SGR 6.7-1.1 und Anhang III). Die Berechnung erfolgt grundsätzlich entsprechend den für die Veranstaltung genutzten Quadratmetern, der Dauer und dem Standort oder pauschal.
Plakatständer auf öffentlichem Grund für kulturelle Anlässe
Die Stiftung Equipe Volo betreibt in Zusammenarbeit mit dem Polizeiinspektorat der Stadt Biel einen Plakatservice für die Nutzung von Plakatständern für kulturelle Anlässe. Der Plakatservice der Equipe Volo beinhaltet
- die Reservation und Miete der Plakatständer
- das Aufkleben der Plakate auf die Plakatständer
- das Aufstellen der Plakatständer
- das Wegräumen der Plakatständer nach Ablauf der Frist.
Wer kann die Plakatständer für Aussenwerbung nutzen?
Die Plakatständer können ausschliesslich von Kulturschaffenden und kulturellen Institutionen im Raum Biel genutzt werden. Der Plakatservice konzentriert sich deshalb ausschliesslich auf das Bewerben kultureller Anlässen in der Region Biel.
Wo werden die Plakatständer aufgestellt?
Die Standorte der mobilen Plakatständer verteilen sich auf das Stadtgebiet. Mögliche Standorte entnehmen Sie bitte dem Formular Gesuch um Bewilligung von Plakatständern auf öffentlichem Grund für kulturelle Anlässe. Sie werden in Absprache mit dem Polizeiinspektorat der Stadt Biel zugeteilt. Die Anzahl Plakatständer pro Standort ist limitiert.
Wie lange kann ich die Plakatständer mieten?
Die Plakate können wahlweise für eine Dauer von einer, zwei oder drei Wochen gemietet werden. Für den Aushang von Monatsprogrammen sind vier Wochen möglich.
Bei wem kann ich die Plakatständer mieten? An wen muss ich die Plakate liefern?
EQUIPE VOLO LOGISTIK
Propsteiweg 9
2504 Biel
032 374 47 30
info@equipe-volo.ch
Wer erteilt die Bewilligung?
Polizeiinspektorat der Stadt Biel
Zentralstrasse 60
2501 Biel
032 326 18 25
events@biel-bienne.ch
Formular Gesuch um Bewilligung von Plakatständern auf öffentlichem Grund für kulturelle Anlässe
Wichtig zu wissen:
- Die Standorte für Plakatständer werden von Montag zu Montag reserviert.
- Pro Standort wird nur ein Plakat pro Veranstaltung und/oder Veranstalter/Veranstalterin bewilligt.
- Bei voller Belegung eines Standortes wird durch das Polizeiinspektorat der Stadt Biel automatisch ein neuer Standort zugewiesen.
- Die Plakatständer können frühestens zwei Monate vor dem Aufstellungstermin bewilligt werden.
- Während der Durchführung grosser oder regelmässig stattfindender Veranstaltungen wie zum Beispiel Braderie, Fasnacht, Märkte, Weihnachtsmarkt usw. können an davon betroffenen Standorten keine Plakatständer aufgestellt werden oder sie werden während der Veranstaltungsdauer entfernt.
- Das Format der Plakate ist F4 (Weltformat).
- Die Plakate müssen spätestens eine Woche vor dem Aufstelltermin an die Equipe Volo geliefert werden.
Planungshilfen
- Vorgehen zur gastgewerblichen Einzelbewilligung
- GVB-Veranstaltungen sicher durchführen [pdf, 410 KB]
- Checkliste Grossanlässe [pdf, 316 KB]
- Nutzung des öffentlichen Raums [pdf, 1.5 MB]
- Handbuch Nutzung Esplanade Kongresshaus [pdf, 747 KB]
- Gebührentarif für Miete öffentlicher Grund [pdf, 76 KB]
- Gebührentarif für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und Mietmaterial [pdf, 80 KB]
- Factsheet Flüssiggasgeräte an Veranstaltungen [pdf, 986 KB]
- Hygiene- und Abfallkonzept - Benutzung von Mehrweggeschirr (leeres Word-Formular) [doc, 45 KB]
- Flyer Mehrweggeschirr [pdf, 196 KB]
- Lieferanten von Mehrweggeschirr [pdf, 23 KB] [pdf, 27 KB]
- Anleitung zum Gebrauch von Mehrweggeschirr an Veranstaltungen [pdf, 344 KB]
Veranstaltungen mit Getränke- und Lebensmittelverkauf
Bei Anlässen mit Getränke- und Lebensmittelverkauf ist, zusätzlich zur Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen Grundes, eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich.
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist beim Polizeiinspektorat einzureichen, und zwar spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung, beziehungsweise 60 Tage vor der Veranstaltung bei Grossanlässen (über 1000 Personen). Das Polizeiinspektorat prüft dieses und leitete es mit ihrer Stellungnahme an die zuständige kantonale Behörde weiter. Für das Erteilen von Bewilligungen ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.
Der Gebrauch von Mehrweggeschirr ist obligatorisch. Nur kleine Anlässe (unter 1000 Personen) können eine Sonderbewilligung erhalten. Dies, wenn das Verwenden des Geschirrs vor Ort einen unverhältnismässigen Aufwand mit sich bringt oder eine gleichwertige Lösung besteht, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Der Veranstalter oder die Veranstalterin muss geeignete Massnahmen treffen, um das Entstehen von Abfall zu vermeiden oder zu verringern.
Meldungen Tombolas und Lottos
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht (Frist: 30 Tage vor der Veranstaltung).
Sie finden die Vorgaben und das Onlineformular auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Veranstaltungskalender
Sie können Ihre Veranstaltung selber im Veranstaltungskalender Bienne2Go eintragen.