Vergünstigungen für Spielgruppenbesuche
Anspruch
Seit August 2020 können Eltern und Erziehungsberechtigte Vergünstigungen für die Spielgruppenbesuche beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Wohnsitz in der Stadt Biel
- Anspruch auf Krankenkassen-Prämienverbilligung der Stufen PV-Maximum (CHF 221.- pro Monat) oder PV-Reduziert-1 (CHF 147.- pro Monat) der Erwachsenen Region 1
- Kein Bezug von Sozialhilfe (in diesem Fall übernimmt der Sozialdienst die Kosten)
- Die Spielgruppe arbeitet mit der Stadt Biel zusammen (siehe Broschüre Angebote für Eltern mit Kindern im Vorschul- und Schulalter [pdf, 620 KB] [pdf, 2.1 MB])
- Das Kind besucht die Spielgruppe zweimal pro Woche
Ob Ihre Familie Anspruch auf Vergünstigungen hat, können Sie anhand der Verordnung über Beiträge für Spielgruppen (SGR 4.3.1-4) prüfen oder Sie fragen bei der Spielgruppenleitung oder bei der Abteilung Frühe Förderung der Stadt Biel nach: 032 326 14 37.
Beiträge
Wenn alle Voraussetzungen (siehe Verordnung über Beiträge für Spielgruppen (SGR 4.3.1-4)) erfüllt sind, bezahlt die Stadt Biel einen von zwei Besuchen. Für weitere Besuche leistet die Stadt nur Beiträge, wenn die Leitung der Spielgruppe und eine Fachstelle bestätigen, dass das Kind aufgrund seiner Entwicklung oder besonderer Bedürfnisse auf einen weiteren Besuch angewiesen ist.
Meldepflicht
Gesuchstellende verpflichten sich, Änderungen in Bezug auf den Spielgruppenbesuch, den Wohnort, die Krankenkassenprämienverbillgung oder andere finanzielle oder pädagogische Unterstützung zu melden. Ungerechtfertigt bezogene Beiträge können zurückgefordert werden.