Verkehrsberuhigte Strasse gestalten
Eine Reduktion der Geschwindigkeit verbessert die Lebensqualität in den Quartieren, verringert den Lärm, macht die Strassen sicherer und verbessert die Luftqualität.
Die Stadt Biel fördert eine nachhaltige Mobilität und hochwertige öffentliche Räume, indem sie neue Fussgänger-, Begegnungs- sowie Tempo-30-Zonen schafft.
Verkehrsregelung
Höchstgeschwindigkeit | Vortritt | In Biel | |
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Schritttempo | Fussgängerinnen und Fussgänger können gehen, schlendern oder stehen bleiben, ohne auf der Hut zu sein. | Die Fussgängerzone Nidaugasse reicht vom Zentralplatz bis zur Altstadt. In der Altstadt befinden sich die Fussgängerzonen auf dem Burgplatz und im Ring. | |
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Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h beschränkt. | Autos müssen den Fussgängerinnen und Fussgängern jederzeit den Vortritt lassen; dies gilt auch für Velos, Trottinetts und Inlineskates. | 2002 hat Biel als erste Stadt in der Schweiz auf dem Zentralplatz eine Begegnungszone erstellt. Die Stadtverwaltung schafft weitere Begegnungszonen in Wohn- und Einkaufsquartieren. |
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Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt | Autos und Zweiräder haben Vortritt. Sie müssen jedoch den Fussgängerinnen und Fussgängern das Überqueren der Strasse erleichtern, denn es hat keine Fussgängerstreifen. | Bereits in vielen Wohnquartieren wurden Tempo-30-Zonen eingerichtet. Ziel ist es, in allen Wohnquartieren Tempo-30-Zonen zu schaffen. |